"Er genießt nach wie vor das uneingeschränkte Vertrauen des Behördenleiters", betonte Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz gegenüber der "Krone". Es gebe keinen Anhaltspunkt, dass sich der Ankläger von etwas anderem als Sachlichkeit leiten lasse.
Fortsetzung am 24. Oktober
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist bindend, ein Einspruch ist dagegen nicht möglich. Die Verhandlung geht daher nun planmäßig am 24. Oktober weiter. Es stehen weitere Zeugenbefragungen an, auch Finanzgutachter Fritz Kleiner wird erneut zu Wort kommen.
Kartnig steht mit sieben Mitbeschuldigten aus dem Umfeld des Fußball-Bundesligisten Sturm Graz vor Gericht. Ihm werden schwerer Betrug, betrügerische Krida, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.