Anti-Terror-Paket

Polizei erhält mehr Befugnisse gegen Terror und Doping

Österreich
22.09.2011 14:30
Die Exekutive soll künftig in mehreren Bereichen mehr Befugnisse bei den Ermittlungen erhalten. Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG), die am Mittwoch von SPÖ und ÖVP in Begutachtung geschickt wurde, sieht nicht nur erweiterte Möglichkeiten im Kampf gegen Terroristen vor. Unter anderem sollen die Ermittler auch mehr Befugnisse im Vorgehen gegen Dopingkriminalität erhalten. Die Begutachtungsfrist für das Gesetz endet am 21. Oktober, In Kraft treten soll das erweiterte SPG Anfang 2012.

Die Novelle ist Teil jenes Anti-Terror-Pakets, das Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizministerin Beatrix Karl geschnürt hatten. Direkt mit Terrorismus zu tun hat allerdings nur ein kleiner Teil der Gesetzesänderung: Die Behörden sollen künftig auch bei Einzeltätern "erweiterte Gefahrenforschung" vornehmen können.

Konkret geht es um die Überwachung von Personen, die sich öffentlich für Gewalt aussprechen bzw. sich Kenntnisse verschaffen, mit denen Terroranschläge verübt werden können. Bisher war dies nur für Terrorgruppen vorgesehen. Im Voraus ist eine Genehmigung des Rechtsschutzbeauftragten notwendig.

Härteres Vorgehen gegen Dopingsünder
Nicht nur mehr Möglichkeiten zum Vorgehen gegen potenzielle Terroristen sind geplant. Auch im Doping-Bereich sollen die Ermittlungsmöglichkeiten ausgedehnt werden. Dazu bedient sich die Regierung einer Definitions-Änderung: Vergehen gegen das Anti-Doping-Bundesgesetz gelten laut Entwurf - wie im Falle von Drogenkriminalität - nun ebenfalls als "gefährliche Angriffe".

Somit werde es möglich, "das bewährte Regelungswerk des SPG und somit moderne und angemessene Maßnahmen der präventiven Kriminalitätsbekämpfung auch in diesem Bereich der Kriminalität anzuwenden", heißt es in den Erläuterungen. Die Rechtfertigung: Doping im Sport beeinflusse nicht nur die sportliche Leistungsfähigkeit und widerspreche dem Grundsatz der Fairness im sportlichen Wettbewerb, sondern bringe auch "eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Sporttreibenden mit sich".

Zugang zur Gewaltschutzdatei für Jugendwohlfahrt
Außerdem sollen künftig auch Jugendwohlfahrtsträger Zugang zur zentralen Gewaltschutzdatei erhalten, um schneller reagieren zu können. Die Informationen etwa über Vormerkungen wegen Gewaltdelikten oder über bereits verhängte Maßnahmen zu einer Person im familiären Nahebereich sollen den Stellen dadurch Anhaltspunkte bei der Beurteilung möglicher Mängel in der Obsorge liefern.

Bei Identitätsmissbrauch sollen künftig die Opfer besser geschützt werden. Auf Verlangen des Betroffenen steht diesem die Möglichkeit der freiwilligen Verarbeitung von Lichtbild und Fingerabdrücken zu. So kann ein "Identitätsbeweis" geschaffen werden. Die Opferdaten sollen auf Verlangen des Betroffenen, von Amts wegen mit der Erreichung des Zwecks und spätestens mit dem Tod des Betroffenen wieder gelöscht werden.

Auch eine bessere Handhabe gegen Hausbesetzer sieht die Novelle vor. In der Praxis stelle sich häufig das Problem, dass ein Grundstück oder Raum von einem einzelnen Menschen "besetzt" werde, heißt es in den Erläuterungen. Mangels Vorliegen von Tatbestandsvoraussetzungen (Auflösung von Besetzungen durch "mehrere Menschen" mittels Verordnung) komme in solchen Fällen ein Einschreiten nicht in Betracht. Geändert werden soll dies durch eine Wegweisungsbefugnis.

Durchgreifen bei NS-Wiederbetätigung im Sport
Mit einer weiteren Gesetzesänderung wird gegen Wiederbetätigung bei Sportgroßveranstaltungen vorgegangen. Was bisher nur für Vergehen gegen das Pyrotechnikgesetz galt, soll künftig auch beim Tragen von verbotenen Abzeichen oder Uniformen gelten. Die Täter werden dabei zu einer "präventiven Belehrung" vorgeladen. Durch eine solche "Gefährderansprache soll diesen Personen aufgezeigt werden, dass ihr abweichendes Verhalten nicht unbemerkt bleibt und von der Rechtsordnung nicht erlaubt ist", heißt es. Im Entwurf wird aber festgehalten: "Die Teilnahme der Betroffenen an Sportgroßveranstaltungen soll damit grundsätzlich nicht unterbunden werden."

Zudem erhöht die SPG-Novelle auch die Strafen bei Verwaltungsübertretungen. Teurer werden die Störung der öffentlichen Ordnung (350 Euro), "aggressives Verhalten gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht oder gegenüber Militärwachen" (350 Euro), die "Begehung einer Verwaltungsübertretung in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand" (350 Euro) und das unbefugte Tragen von Uniformen (500 Euro).

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