Rund 150.000 € hat unsere Leserin 2007 für Planung und Bau eines Hauses in Niederösterreich hingeblättert. Bekommen hat sie dafür
eine Rohbau-Ruine. Denn kurz nach Baubeginn ging die Baufirma in Konkurs. Mit dem Geld, das Frau Habeler einer Anwältin überwiesen hatte, die ihr als Treuhänderin vorgeschlagen wurde. Pikant ist –
die Anwältin, Frau Doktor Alice Hoch aus Laxenburg (NÖ) war gleichzeitig treuhändische Gesellschafterin der Bauträgerfirma.
„Es gab kaum Baufortschritte, trotzdem überwies die Treuhänderin fast den gesamten Betrag weiter“, erklärt Frau Habeler. Sie kämpft mir Hilfe ihres Anwaltes um Schadensgutmachung, weil an dem Schlamassel niemand Schuld sein will. Die Haftplichtversicherung
der Treuhänderin wollte bisher nicht bezahlen. Begründung: „Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche
wegen Schadensstiftung durch wissentliches Abweichen vom Gesetz oder sonstige wissentliche Pflichtverletzungen.“ Bei der niederösterreichischen Rechtsanwaltskammer ist jedenfalls ein Disziplinarverfahren gegen die Juristin anhängig.
Der Ombudsfrau teilte Frau Dr. Hoch mit, dass sie selbst getäuscht wurde und ihrerseits Strafanzeige gegen die Baufirma – die ja in Konkurs ist – und andere Beteiligte erstattet habe. Nun wird wohl erst ein Gericht entscheiden müssen, wer wem Geld schuldet. Aber selbst wenn Frau Habeler ihr Geld jemals wieder bekommt, wird sie ihr Haus nicht fertig bauen können. Die Gemeinde hat einen Baustopp verhängt, weil das Grundstück eigentlich viel zu klein ist...
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