Am 27. März kurz nach 4.00 Uhr kam es auf der B50 zwischen Eisenstadt und Wulkaprodersdorf zu dem folgenschweren Verkehrsunfall. Weil eine Person plötzlich auf der Fahrbahn sprang, musste der Lenker den Wagen verreißen. Der Pkw überschlug sich, ein Mädchen und ein 16-jähriger Bursch wurden aus dem Fahrzeug geschleudert. Der Bursch starb später im Krankenhaus in Eisenstadt.
Minuten zuvor soll sich laut Zeugenaussagen der beschuldigte Fußgänger auf der B50 befunden haben. Er sei "zielstrebig" marschiert, mit dem Handy telefonierend, so ein Zeuge. Ein anderer Mann, der auf der selben Strecke unterwegs war, meinte: "Es hat ausgeschaut wie ein klassischer Selbstmordversuch". Ausweichen habe man zwar können, aber "ich hätte ihn mit Vollbremsung sicher erwischt", erklärte eine weitere Zeugin.
Angeklagter will nicht vor Auto gesprungen sein
Der Angeklagte selbst bekannte sich zu Beginn der Verhandlung zum Teil schuldig. Es sei richtig, dass er am falschen Fahrbahnrand unterwegs gewesen sei, vor das Auto des Unfalllenkers sei er jedoch nicht gesprungen, betonte er. Er habe "so etwas noch nie gesehen" und sei aus Angst nach dem Crash davongegangen, schilderte er weiter.
Erst Medienberichte und die Rederei in der Firma - er arbeitete mit dem Unfalllenker im selben Unternehmen - hätten ihn drei Tage später dazu gebracht, sich zu stellen. "Die Mutter hat sich bei uns gemeldet und uns mitgeteilt, dass ihr Sohn in Verbindung mit dem Unfall stehen könnte", so ein Polizist vor Gericht.
Richterin sieht mildernde Umstände
Dass sich der 18-Jährige freiwillig der Polizei stellte bzw. geständig zeigte, sowie sein jugendliches Alter und seinen bisher tadellosen Lebenswandel wertete Richterin Andrea Rosensteiner als mildernd. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger schwerer und leichter Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen sowie wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit verurteilt. Der Beschuldigte muss außerdem dem Schwerverletzten sowie dem Unfalllenker jeweils 100 Euro und der Familie des Verstorbenen 300 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
Der Lenker, der bei diesem Unfall seinen besten Freund verlor, muss ein weiteres Mal vor Gericht. Die Verhandlung wurde vertagt, der Sachverständige wird zu einem anderen Termin geladen. Der 18-Jährige plädierte auf nicht schuldig.
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