Fall Nadina

Gutachter erhebt schwere Vorwürfe gegen Krankenhaus

Tirol
14.09.2011 14:29
Nach der misslungenen Leistenbruchoperation im Jänner 2008 an der kleinen Nadina, die für das Mädchen und seine Familie schwerwiegende Folgen hatte, hat der Erstgutachter - der Berliner Anästhesist Jochen Strauß - neue, schwere Vorwürfe gegen den Tiroler Krankenhauserhalter Tilak erhoben. In einer ergänzenden Stellungnahme habe der Arzt die Vorwürfe im Gutachten bestätigt und "die Version der beschuldigten Ärzte widerlegt", meinte Thomas Juen, der Anwalt der Familie, am Mittwoch in Innsbruck.

Bei der Operation des kleinen Mädchens am Landeskrankenhaus Innsbruck im Jänner 2008 - Nadina war zu diesem Zeitpunkt sechs Wochen alt - war es zu Komplikationen mit dramatischen Folgen gekommen. Die Kleine erlitt einen massiven Gehirnschaden und leidet seither an Entwicklungs- und Wahrnehmungsstörungen, einer zerebralen Sehstörung und einer schweren Epilepsie mit Krampfanfällen, die nicht therapierbar ist (siehe Infobox).

"Grobe Versäumnisse" auf der Intensivstation
Der Anästhesist bekräftige unter anderem, dass für mehr als 50 Minuten keine Kreislaufüberwachung stattgefunden habe. Auch sei die Anwendung eines Medikamentes außerhalb der Zulassung erfolgt und die Injektion in bereits tiefer Narkose nicht indiziert gewesen.

Weiters seien im Jahr 2008 längst bekannt gewesen, welche Nebenwirkungen die, laut dem Arzt, "ungeeigneten Infusionslösung" habe. Strauß behauptete zudem, dass das Mädchen zu spät auf die Intensivstation gebracht worden und es auch dort zu "groben Versäumnissen" gekommen sei. Man habe es etwa unterlassen, Gewicht und Kopfumfang zu erfassen.

Beschuldigter Arzt beruft sich auf "hausinternen Standard"
Die Angelegenheit habe mittlerweile "eine neue Dimension erreicht", da der Anästhesist in seiner Stellungnahme auch Punkte anspreche, die "über den Einzelfall deutlich hinausgehen", so der Anwalt der Familie Thomas Juen. Der Anästhesist kritisiere, dass sich einer der beschuldigten Ärzte angeblich auf einen "hausinternen Standard" berufe, der es ihm erlaube, auf die Dokumentation der Infusions-Verabreichung zu verzichten.

Strauß beanstandete laut dem Anwalt auch, dass Angaben des besagten Arztes in einem von diesem im Jahr 2011 herausgegebenen Buch über den "Standard an der Innsbrucker Klinik" "teilweise falsch" und "irreführend" seien. Die Empfehlungen eines wissenschaftlichen Arbeitskreises über Kinderanästhesie würden laut Strauß im Bereich der "perioperativen Infusionstherapie" nicht korrekt wiedergegeben. "Das Buch gehört geprüft. Denn es geht um die Frage, welche Standards an der Klinik aktuell gegeben sind", forderte Juen.

Behandlungsfehler stets dementiert
Es sei unter Umständen im Hinblick auf momentan zu behandelnde Kinder "Gefahr im Verzug", sagte der Tiroler AK-Präsident Erwin Zangerl. Die Familie erhält Rechtsschutzdeckung von der Arbeiterkammer. In der Tilak herrsche ein "System, wo nur noch aufs Geld geschaut wird", meinte Zangerl.

Die Stellungnahme von Strauß sei jedenfalls schon der Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt worden. Die Anklagebehörde führt derzeit gegen die Tilak als Verband strafrechtliche Ermittlungen. Der Krankenhauserhalter hat eine "erste Soforthilfe" von 70.000 Euro an das schwerbehinderte Mädchen bezahlt (siehe Infobox). Gefordert wurden 362.000 Euro, davon 200.000 Euro Schmerzensgeld.

Am 25. August hatte die Familie die Klage eingebracht. Sowohl seitens der behandelnden Ärzte als auch der ärztlichen Direktion sei den Eltern gegenüber stets damit argumentiert worden, dass kein Behandlungsfehler vorliege.

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