SPÖ einverstanden

Strafen bei Gewalt gegen Kinder werden verschärft

Österreich
12.09.2011 12:57
Justizministerin Beatrix Karl will die Strafen bei Gewalt gegen Kinder verschärfen. Wo es derzeit keine Mindeststrafen gibt, sollen welche eingeführt, bereits vorhandene Mindeststrafen angehoben werden, erklärte Karl am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien. Weiters plant die Ministerin, die Anbahnung sexueller Kontakte zu Unmündigen im Internet unter Strafe zu stellen sowie Befragungsmöglichkeiten in Strafverfahren kindgerechter zu machen. Die SPÖ sei mit ihren Plänen einverstanden, betonte die Ministerin.

Fälle wie die des kleinen Cain, der zu Tode geprügelt worden sein soll, "erschüttern uns alle", sagte Karl. Das Phänomen der Gewalt gegen Kinder gebe es seit Längerem, man müsse nun alles tun, um die Schwächsten vor Übergriffen zu schützen: "Gewalt gegen Kinder darf es in unserer Gesellschaft nicht geben." Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang zwar auch auf das Gewaltschutzpaket 2009, doch sie wolle einen noch stärkeren Schutz der Kinder festlegen und noch bestehende Lücken schließen. Ihr nunmehriges Paket sehe bessere Prävention und stärkere Sanktionen vor.

So soll es höhere Strafen bei Gewalt gegen Kinder geben. Neben der Einführung bzw. Erhöhung von Mindeststrafen soll die Möglichkeit der Verhängung einer alternativen Geldstrafe bei diesen Delikten abgeschafft werden. Weiters soll die Anwendung von Gewalt gegen Kinder künftig als besonderer Erschwerungsgrund gewertet werden können.

Bei Paragraf 83 Strafgesetzbuch (Körperverletzung) soll die Strafandrohung beispielsweise künftig zwei Monate bis ein Jahr betragen (derzeit bis zu einem Jahr), die Möglichkeit einer alternativen Geldstrafe wird gestrichen. Bei vielen Körperverletzungsdelikten wird die Mindeststrafe verdoppelt. Für Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen (Paragraf 92, Abs. 1 und 2) soll es künftig eine Mindeststrafe von drei Monaten geben. Der Entwurf soll am Dienstag in Begutachtung gehen, Karl geht von einem Beschluss noch im Herbst aus.

"Grooming" soll neuer Straftatbestand werden
Außerdem plant die Justizministerin die Einführung von "Grooming" (sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet) als neuen Straftatbestand. Das Internet habe Einzug in die Kinderzimmer gehalten, was auch Gefahren berge, so Karl. In den vergangenen Jahren sei es immer häufiger geworden, dass Volljährige über das Internet sexuelle Kontakte zu Minderjährigen zu knüpfen versuchen - immer wieder würden Kinder dann bei realen Treffen mit diesen Personen missbraucht.

Diese Anbahnung von Kontakten soll künftig unter Strafe stehen (Paragraf 208a Strafgesetzbuch) - damit folge Österreich auch der Europaratskonvention zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Konkret sind bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen. Auch diese Änderung soll, geht es nach Karl, noch im Herbst beschlossen werden.

Kindgerechtere Befragung in Strafverfahren
Dritter Teil des Pakets ist eine kindgerechtere Befragungsmöglichkeit in Strafverfahren, hier geht es vor allem um Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Es habe sich gezeigt, dass Verfahren, bei denen Vorschulkinder als mutmaßliche Opfer eine Zeugenaussage machen, falls keine anderen Sachbeweise vorliegen, oft eingestellt würden oder mit Freisprüchen endeten. Ziel des Projekts "Forensische Befragung von Vorschulkindern" sei es, die Belastungen der Kinder durch die Befragung zu minimieren.

So soll etwa auf die polizeiliche Ersteinvernahme verzichtet werden und zeitnah zur Anzeigenerstattung eine Einvernahme und Begutachtung durch zwei Sachverständige stattfinden. Die Begutachtung der Aussagefähigkeit soll vor der kontradiktorischen Einvernahme durchgeführt werden. Eine allfällige kontradiktorische Befragung soll durch den Sachverständigen der Erstbegutachtung passieren, und zwar in eigens kindgerechten Räumlichkeiten außerhalb eines Gerichts oder eines Polizeigebäudes und im Beisein einer professionellen sozialen Prozessbegleitung.

Die Befragung soll dann live in den Gerichtssaal übertragen werden. Der zweite Sachverständige soll diese an einem anderen Ort verfolgen und sich vor allem auf den nonverbalen Ausdruck des Kindes konzentrieren. Ein entsprechendes Pilotprojekt soll noch heuer am Landesgericht für Strafsachen in Wien starten. Nach einer einjährigen Probephase soll die kindgerechte Befragung bei Erfolg sukzessive an allen Landesgerichten angewendet werden.

SPÖ laut Karl mit neuen Maßnahmen einverstanden
Ihre Pläne seien mit dem Koalitionspartner abgesprochen, betonte Karl. Es habe bereits Gespräche mit der SPÖ und dabei keine Einwände gegeben. Einem Beschluss im Herbst sollte deshalb nichts im Wege stehen.

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