Schutz der Nutzer

D: Facebook verpflichtet sich zu mehr Datenschutz

Web
09.09.2011 08:29
Nach jahrelanger Kritik an seiner Datenschutz-Politik geht Facebook offenbar erstmals auf die Behörden zu. Das weltgrößte Online-Netzwerk erklärte sich in Deutschland bereit, an einer Selbstregulierung der Branche zum Schutz der Nutzer teilzunehmen, wie das deutsche Innenministerium nach Gesprächen mit Facebook am Donnerstag mitteilte. Von Datenschützer-Seite gab es allerdings heftige Kritik.

"Wir werden unsere Erfahrungen gerne in die Entwicklung gemeinsamer Branchen-Standards einbringen", erklärte Facebooks Europa-Verantwortlicher Richard Allan. Deutschlands Innenminister Hans-Peter Friedrich kündigte an, mittelfristig einen allgemeinen Kodex für soziale Netzwerke anzustreben, "der Regelungen zur Datensicherheit, sicheren Identitäten sowie Aspekten des Daten-, Verbraucher- und Jugendschutzes enthält".

Friedrich sieht mit der grundsätzlichen Bereitschaft von Facebook zu einer Selbstregulierung auch die aktuelle Diskussion darüber entschärft, in wieweit deutsches Datenschutz- und Telekommunikationsrecht für das Online-Netzwerk gilt. Facebook hat seine Europa-Niederlassung in Irland und hält daher irische Datenschutzbestimmungen für anwendbar.

"Die Grundsatzfrage müssen wir dort diskutieren, wo sie entschieden wird, und das heißt auf europäischer Ebene", betonte Friedrich jetzt. Unter anderem weil die Verhandlungen in Brüssel aber lange dauerten, mache es Sinn, auf Selbstregulierung zu setzen.

Datenschützer skeptisch
Facebook wird in Deutschland von Politikern und Datenschützern immer wieder vorgeworfen, nicht transparent genug mit den Informationen seiner Nutzer umzugehen und gegen deutsche Bestimmungen zu verstoßen. Aktuell versucht der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert, Facebooks "Gefällt Mir"-Button von Websites im Norden zu verbannen. Er begründet sein Vorgehen damit, dass beim Anklicken der Schaltflächen Daten in die USA gelangten und dort rechtswidrige Nutzerprofile erstellt würden - auch von Nicht-Mitgliedern.

Weichert zeigte sich am Donnerstag "irritiert" über die Ergebnisse von Friedrichs Gespräch mit Facebook. "Herr Friedrich sollte seine Hausaufgaben machen und endlich einen validen Entwurf zum Datenschutzrecht im Internet vorlegen und sich nicht in Dinge einmischen, für die er nicht zuständig ist", kritisierte der Datenschützer in einer Mitteilung. Die Kontrolle des Datenschutzes obliege den Aufsichtsbehörden der Länder. "Mir ist nicht klar, auf welcher rechtlichen Basis und aufgrund welcher realen Kenntnisse Herr Friedrich eine Diskussion entschärfen könnte."

"Facebook hat nur selten Taten folgen lassen"
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die oft mit scharfer Kritik an Facebook und Google für Schlagzeilen sorgte, äußerte sich zurückhaltender als Weichert, aber trotzdem skeptisch. "Es bleibt abzuwarten, ob es sich nur um weitere Lippenbekenntnisse handelt oder Facebook die Datenschutz-Einstellungen tatsächlich verbessert", erklärte ihr Sprecher. "Facebook hat seinen Absichtserklärungen in der Vergangenheit nur selten Taten folgen lassen." Das Unternehmen reagiere nur auf massiven Druck von Nutzern, Datenschützern oder der Konkurrenz.

In Deutschland gibt es bereits den Verhaltenskodex zum Jugendschutz und den Verhaltenskodex für Betreiber von Social Communities bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Anbieter, die deutsche Anbieter unterzeichnet haben. Facebook beteiligte sich bisher nicht daran.

Leitfaden für Facebook-Partys
Thema des Gesprächs von Friedrich mit Vertretern des Online-Netzwerks waren auch die sogenannten Facebook-Partys. In den vergangenen Monaten passierte es immer wieder, dass vor allem junge Facebook-Nutzer versehentlich die Einladungen zu einer Party öffentlich machten. Für besondere Aufregung sorgte ein Fall in Hamburg, bei der zum 16. Geburtstag einer Facebook-Nutzerin rund 1.600 Menschen kamen und die Nachbarschaft verwüsteten.

Facebook hatte danach bereits eine Warnmeldung vor dem Versenden öffentlicher Einladungen eingebaut. Nun wird das Netzwerk auch einen Leitfaden erarbeiten, der den Ordnungsbehörden Ansprechpartner und Maßnahmen nennt. Öffentliche Einladungen unter falschem Namen würden gelöscht.

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