Nach Absetzung

General Entacher pocht auf seine Menschenrechte

Österreich
08.09.2011 13:35
Der frühere Generalstabschef Edmund Entacher beruft sich in seinem Einspruch gegen seine Absetzung durch Verteidigungsminister Norbert Darabos jetzt sogar auf die Europäische Menschenrechtskonvention. "Es geht darum, auf das Recht der freien Meinungsäußerung zu beharren", sagte der General am Donnerstag.

Nach wie vor ist Entacher nämlich überzeugt, dass seine öffentlich geäußerte Kritik an den Plänen des Ministers zur Abschaffung der Wehrplicht der Auslöser für seine Absetzung war. Sein Rechtsvertreter habe die Berufung gegen den schriftlichen Versetzungsbescheid am Mittwoch abgeschickt, bestätigt der ehemalige Generalstabschef.

Über konkrete Inhalte des Einspruchs will er nichts sagen. Nur so viel: Ins Treffen geführt werde das Recht auf freie Meinungsäußerung, festgehalten im Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. "Das ist ausjudiziert und auch den Beamten ist das möglich."

Dass seine Kritik an Darabos lediglich quasi der letzte Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe, wie es seitens des Ministeriums dargestellt wird, ist für Entacher keine schlüssige Argumentation. Der General sieht es nämlich genau anders herum. "Alle anderen Vorwürfe sind ja meiner Ansicht nach nachgeschoben", diese Vorhaltungen seien seiner Meinung nach auch rechtlich entkräftet worden.

Ministerium bleibt bei Vorwurf des "Fehlverhaltens"
Im Verteidigungsministerium kommentiert man die Berufung des Ex-Generalstabschefs gelassen. "Wir gehen davon aus, dass die Versetzung selbstverständlich rechtskräftig ist", sagte ein Sprecher von Norbert Darabos. Der Versetzungsbescheid, gegen den Entacher nun vorgeht, umfasse "die nachvollziehbare Darstellung schwerwiegenden Fehlverhaltens".

"Es geht hier auch nicht um das Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern um die Tatsache, dass Weisungen und Aufträge nicht befolgt wurden und er das Leitergeschäft mangelhaft ausgeübt hat", so weiterhin der Standpunkt des Ministeriums. Die Kritik Entachers sei da nur "das sprichwörtliche Tüpfelchen auf dem i" gewesen. Im Übrigen handle es sich bei dem Bescheid um einen "Verschlussakt", unterstrich der Sprecher des Ministers, und keiner der Beteiligten dürfe "aus rechtlicher Sicht über den Inhalt sprechen - auch nicht General Entacher".

Berufungskommission muss nun entscheiden
Mit Entachers Einspruch beschäftigt sich nun die im Bundeskanzleramt angesiedelte Berufungskommission. Vorsitzende des für das Verteidigungsministerium zuständigen Senats XIV ist eine Richterin des Verwaltungsgerichtshofs, je ein Vertreter für die Dienstgeber- und die Dienstnehmerseite sind Beisitzer. Laut Entacher hat die Kommission ab Eintreffen der Berufung drei Monate Zeit, zu einem Urteil zu kommen.

Entacher war am 24. Jänner 2011 von Darabos abgesetzt worden, nachdem er in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "profil" Kritik an den Berufsheer-Plänen des Ministers geübt hatte. Darabos hatte den Schritt mit massivem Vertrauensverlust begründet. Entacher hatte daraufhin eine sogenannte Remonstration eingebracht, also einen schriftlichen Bescheid eingefordert. Dieser kam Ende August und damit "nicht fristgerecht", wie der frühere Generalstabschef am Donnerstag einmal mehr unterstrich.

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