Klagen abgewiesen

Verfassungshüter billigen deutsche Griechenhilfe

Ausland
07.09.2011 10:59
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch Deutschlands Beteiligung an den Milliardenhilfen für Griechenland und dem Euro-Rettungsschirm gebilligt. Das Gericht in Karlsruhe wies damit Klagen von EU-Kritikern ab. Die Richter verpflichteten die Bundesregierung allerdings dazu, vor allen weiteren Aktionen zur Rettung des Euro die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestags einzuholen.

Die Karlsruher Richter gelangten zu dem Schluss, dass die Anfang Mai vom Bundestag gebilligten deutschen Bürgschaften für Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro und auch die kurz darauf beschlossene Beteiligung am Euro-Rettungsschirm mit 123 Milliarden Euro mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Künftig mehr Mitspracherechte
Der Bundestag habe mit dieser Zustimmung nicht seine eigenen Rechte auf Mitgestaltung des Budgets aufgegeben, wie die Kläger - eine Gruppe von Professoren sowie der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler - argumentiert hatten. Diese hatten ins Feld geführt, dass die Milliardensummen im Krisenfall die Haushaltsplanungen des Bundestags extrem belasten und ihn damit letztlich seiner Gestaltungsrechte berauben würden.

Auch das Szenario, dass die Bürger durch die Rettungspakete mit einer sinkenden Kaufkraft des Euro rechnen müssten, konnten die Richter nicht nachvollziehen. Die Kritiker hätten nicht überzeugend darlegen können, dass eine solche Entwicklung unausweichlich sei.

Die Verfassungshüter unterstützten dagegen die Auffassung der Bundestagsmehrheit, dass die Milliardenhilfen für den Bundeshaushalt tragbar seien. Zugleich ordneten die Richter aber an, dass dem Bundestag bei künftigen Rettungsaktionen mehr Mitspracherechte eingeräumt werden müssen. Jede finanzielle Hilfe "größeren Umfangs" müsse zuvor vom Bundestag im Einzelfall bewilligt werden, so die Verfassungshüter.

Koaltion weiter uneins über Euro-Rettungsschirm
Das Karlsruher Urteil hat auch Auswirkungen auf die aktuelle Debatte über den erweiterten Euro-Rettungsschirm, der Ende September beschlossen werden soll. In den Koalitionsfraktionen gibt es erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben, Kanzlerin Angela Merkel setzt aber nach wie vor auf eine eigene Mehrheit.

FDP-Chef Philipp Rösler wies am Mittwoch vor der Urteilsverkündung erneut Forderungen von Parteifreunden nach einem Ausschluss Griechenlands aus der Euro-Zone zurück. Ein solcher Schritt wäre nicht nur politisch, sondern auch rechtlich nicht möglich, sagte der Wirtschaftsminister der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung".

CSU-Chef Horst Seehofer dagegen hält einen Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone nach eigenen Worten für möglich. "Ich halte das nicht für ausgeschlossen", sagte der Parteivorsitzende der "Bild"-Zeitung. Er setze allerdings darauf, dass der eingeschlagene Weg von Hilfe und Sparanstrengungen zum Erfolg führe. "Allerdings gibt es Hilfen nicht ohne Eigenleistungen der Schuldenländer", so Seehofer.

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