Der kühle Sommerregen bremste die heiße Swingerszene im Weißenbachtal am Attersee ohnedies aus. Laut Martin Gschwandtner von der BH Vöcklabruck gab es nur in der letzten Augustwoche drei schriftliche Beschwerden über die sündigen Vorgänge.
Polizisten und Zeugen zugleich vonnöten
BH-Vize Gschwandtner zur "Krone": "Rein rechtlich ist dieses Problem gar nicht einfach zu lösen. Denn strafbar ist nicht das Nacktbaden, sondern nur die Erregung öffentlichen Ärgernisses durch die Sex-Narrischen. Dafür brauche ich aber Zeugen, denn ein Polizist allein genügt nicht zur Herstellung der Öffentlichkeit, da es sich bei einem Beamten ja um ein behördliches Organ handelt. Wir brauchen also Personen, die sich gestört fühlen und gleichzeitig Polizisten, die dann einschreiten können. Aber im Weißenbachtal ist ja nicht laufend Betrieb, sondern nur an schönen Sommertagen wird das Ganze 'in die Höhe gefahren'."
Absolutes Badeverbot "wollen wir auf keinen Fall"
Grundsätzlich gibt's drei Möglichkeiten: Die Polizei samt aufgebrachten Bürgern schreitet ein. Oder die Gemeinde Steinbach am Attersee erlässt per Gemeindeverordnung ein Badeverbot. Dieses müsste aber vom Bürgermeister oder Gemeindemitarbeitern kontrolliert werden.
Oder die Bundesforste als Grundeigentümer verordnen ein Badeverbot. Das müssten die ÖBF ebenfalls selbst kontrollieren. "Wir können als Grundeigentümer nur ein absolutes Badeverbot verhängen. Das wollen wir auf keinen Fall", erklärte dazu jedoch ÖFB-Sprecher Bernhard Schragl.
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