Wegweisendes Urteil

EU-Gerichtshof verbannt Gen-Honig aus den Regalen

Ausland
06.09.2011 19:09
Honig mit Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen dürfte dank eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs bald aus den Supermarktregalen verschwinden. Lebensmittel, die auch nur geringste Rückstände von solchen Pflanzen enthalten, gelangen künftig nur noch nach Prüfung und Zulassung in den Handel, so die Richter in Luxemburg am Dienstag. Das wegweisende Urteil ist auch eine Schlappe für die EU-Kommission und Lobbygruppen der Agrarindustrie.

Die Bienen des Augsburger Imkers Karl Heinz Bablok hatten den Fall ins Rollen gebracht. Der Mann produzierte Honig sowie Nahrungsergänzungsmittel aus Pollen. Seine Bienenstöcke standen nur 500 Meter von einem Grundstück entfernt, auf dem der Freistaat Bayern zu Forschungszwecken gentechnisch veränderten Mais anbauen ließ.

Imker klagte Freistaat Bayern bis nach Luxemburg
Babloks Bienen sammelten von den Äckern die Gentech-Pollen und sein Honig war damit verseucht. Er musste 2005 die gesamte Jahresernte in der Müllverbrennungsanlage vernichten. Den Freistaat Bayern klagte der Imker daraufhin auf Schadenersatz durch alle Instanzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwies den Fall schließlich nach Luxemburg.

Dienstagnachmittag entschieden EU-Richter über eine Klage. "Es stand viel auf dem Spiel. Nämlich die heimlich erlaubte Kontamination des wertvollen Lebensmittels", so der Grün-Mandatar Wolfgang Pirklhuber. Doch die EU verbannte den verseuchten Honig. Die verpflichtende Prüfung und Zulassung ist dabei unabhängig von der Menge an Gen-Spuren in dem Produkt. Offen ist, wann und wie den Imkern die Ausfälle ersetzt werden.

Schlappe für EU-Kommission und Lobbyisten
Das Urteil gilt als wegweisend. Vor allem Importhonige aus Nord- und Südamerika dürften betroffen sein, wo weitaus mehr Gentechnik-Pflanzen angebaut werden als in Europa. Der Richterspruch stellt auch eine Schlappe für die EU-Kommission und Lobbygruppen der Agrarindustrie dar.

Die EU-Kommission hatte argumentiert, der Honig bedürfe keiner Zulassung, weil Mais-Pollen ja zufällig und ohne menschliches Zutun in den Honig gelangt seien. Der Gerichtshof ist dagegen der Auffassung, dass es nicht darauf ankommt, "ob Pollen dem Honig absichtlich hinzugefügt oder zufällig eingetragen wurde".

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