Lkw-Lenker geständig

6.900 € Geldstrafe nach Verkehrsunfall mit 2 Toten in OÖ

Oberösterreich
05.09.2011 20:14
Zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.900 Euro ist ein 54-jähriger Kraftfahrer aus Oberösterreich am Montag am Landesgericht Ried im Innkreis verurteilt worden, weil er im Oktober 2010 einen Verkehrsunfall auf der Rieder Straße (B141) im Bezirk Grieskirchen mit zwei Toten verursacht hatte. Außerdem muss er den Hinterbliebenen der beiden Getöteten insgesamt 35.000 Euro Trauerschmerzensgeld und einem Verletzten 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Kraftfahrer, der sich geständig zeigte, "war für zwei Sekunden unachtsam", wie aus einem Gutachten hervorging. Dabei kam er mit seinem Tanklaster über die Mittellinie der Fahrbahn und touchierte einen entgegenkommenden Anhänger. Einen Klein-Lkw rammte er anschließend frontal, dann kollidierte er gar mit vier weiteren Fahrzeugen. Ein dreifacher Familienvater sowie eine Frau wurden dabei getötet, ein Mann schwer verletzt, eine Frau erlitt Prellungen.

"Ich hab' nicht telefoniert"
Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung in zwei Fällen sowie auf Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, da der Mann laut Zeugen mit seinem Mobiltelefon hantiert haben soll. Das konnte ihm durch Tachoscheiben- und Rufnummernauswertung aber nicht nachgewiesen werden, also fielen die besonders gefährlichen Verhältnisse im Urteil weg. "Ich hab' nicht telefoniert", sagte der Beschuldigte. Auch der Tanklastwagen war laut Gutachten vor dem Unfall in einwandfreiem Zustand.

Der Beschuldigte, der seit 35 Jahren Kraftfahrer ist, gab an, dass er kurz auf die Seite geschaut habe, weil er dachte, im Wald neben der Bundesstraße bewege sich etwas. Er wurde bei dem Unfall selber leicht verletzt und einige Zeit später aufgrund des Schocks schwer zuckerkrank.

Gezeichneter Angeklagter
Bei der Verhandlung wirkte der Mann gezeichnet - er sei "emotional sehr berührt und beginnt zu weinen", hielt die Richterin fest. Bei den Hinterbliebenen der Todesopfer entschuldigte er sich im Gerichtssaal. Zuvor habe er sich das nicht zugetraut, so der Mann, da es ihm immer noch nicht so gut gehe.

"Die Erklärung für diesen furchtbaren Verkehrsunfall bleibt im Raum stehen", so die Richterin. Als Milderungsgründe führte sie die geständige Verantwortung, den bisherigen Lebenswandel - gerichtlich unbescholten und keine Verwaltungsstrafe - sowie die eigene Verletzung des Mannes an, erschwerend die vier Vergehen. Der 54-Jährige verzichtete auf Rechtsmittel, Ankläger sowie Privatbeteiligten-Vertreter gaben allerdings keine Erklärung ab. Die Hinterbliebenen hatten mehr Geld gefordert, als ihnen zugesprochen wurde, die Richterin verwies sie auf den Zivilrechtsweg.

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