Nach Telekom-Affäre

Regierung will “Anfüttern” wieder unter Strafe stellen

Österreich
03.09.2011 14:26
Die Causa Telekom bringt Bewegung in eine alte Auseinandersetzung über das Korruptionsstrafrecht. Experten, die zuletzt ihre Forderung wiederholt haben, das sogenannte "Anfüttern" wieder unter Strafe zu stellen, stoßen jetzt auf offene Ohren in der Politik. Nicht nur die Opposition unterstützt ihr Anliegen. Auch SPÖ und ÖVP, die das Verbot 2009 auf konkrete Amtsgeschäfte einschränkt hatten, zeigen sich gesprächsbereit.

2008 wurde in Österreich das "Anfüttern" bzw. die "politische Landschaftspflege" - also alle Zuwendungen an Amtsträger ohne konkrete Gegenleistung - unter Strafe gestellt. Mitte 2009 wurde das generelle Verbot aber wieder aufgehoben. Nun sind unter dem Titel "Vorbereitung von Bestechung bzw. Bestechlichkeit" nur mehr Geldflüsse, Einladungen oder Geschenke strafbar, wenn sie auf eine Handlung zum Beispiel eines Politikers in einer konkreten Sache abzielen. Nach diesem neuen Paragrafen gab es bisher aber nur eine Anklage und keine einzige Verurteilung.

Experten wie Walter Geyer, Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft, oder der Strafrechtler Helmut Fuchs fordern seit langem und angesichts der Causa Telekom mit Nachdruck, auf den Zusammenhang mit einem bestimmten Amtsgeschäft wieder zu verzichten - weil ein solcher kaum je klar angeführt und nachweisbar sei.

"Darüber sollte man reden"
"Darüber sollte man durchaus reden", meinte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, "den doch sehr dichten Vorwurf, dass wir zu weit aufgemacht haben, muss man ernst nehmen". Die ÖVP stehe für Diskussionen zur Verfügung - und auch für Verbesserungen, "sollte sich zeigen, dass Bedarf besteht", sagte ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer.

Beide Parteien betonen allerdings, dass eine "Regelung mit Augenmaß" nötig sei. Man habe die Regelung 2009 verändert, weil Sportvereine und Kulturinstitutionen um die Sponsoringeinnahmen fürchteten. Bei einer Neuregelung müsse man darauf achten, dass man "nicht bei kleinsten Essenseinladungen mit der Strafkeule kommt", meinte Donnerbauer. "Ein paar Würstel, auf das ein Abgeordneter im Wahlkreis eingeladen wird", dürfe nicht darunter fallen, merkte Jarolim an. Die alte Regelung sei "brutal eng" gewesen, "schon die kleinsten Anlässe wären darunter gefallen".

FPÖ will "gutes Sponsoring" sichern
Auch FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer würde nur ein "praktikables Instrument" unterstützen, das sicherstellt, dass "gutes Sponsoring nicht erwischt wird". Eine Änderung ist aus seiner Sicht allerdings nicht unbedingt nötig. Er geht davon aus, dass auch die rund um die Telekom erhobenen Vorwürfe mit dem vorhandenen Strafrecht "vollständig in den Griff zu kriegen sind".

Die Grünen kritisieren bereits seit 2009 die Lockerung des Korruptionsstrafrechts. Die 2009 geschaffene Regelung sei bloß ein "Schein-Anfütterungs-Tatbestand", auf den "nur die Dümmsten reinfallen", bemängelt der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Auch BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler hält die Wiedereinführung des "Anfütterungs"-Verbots für nötig. Das BZÖ habe dies - in einem in den Gesprächen vorgelegten - Papier neben strengen Regelungen zur Lobbyingtätigkeit Abgeordneter gefordert.

Prammer fordert: "Tempo!"
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer fordert unterdessen ein forscheres Tempo bei den Ermittlungen zu den Skandalen bei Buwog und Telekom: "Die Justiz soll jetzt allerzügigst Fakten auf den Tisch legen", meinte die Parlamentschefin. Und sie fügte an: "Ich möchte die Justiz schon daran erinnern, dass es auch einmal einen BAWAG-Skandal gegeben hat, wo es innerhalb von etwas mehr als einem halben Jahr zu konkreten Handlungen gekommen ist." Außerdem spricht sich die Nationalratspräsidentin für einen baldigen U-Ausschuss im Parlament aus.

Opposition für mehr Rechnungshofkompetenzen
Sehr offen stehen die Oppositionsparteien der Forderung von Rechnungshof-Präsident Josef Moser, Aktiengesellschaften schon ab 25 Prozent Staatsanteil prüfen zu wollen, gegenüber. Seit 2009 darf der Rechnungshof nicht nur Unternehmen mit einer öffentlichen Beteiligung ab 50 Prozent prüfen, sondern auch jene, die vom Staat "faktisch beherrscht" werden. Diese wegen der Causa Skylink geschaffene Regelung ist Moser aber nicht genug, er will die Schwelle auf 25 Prozent hinuntersetzen.

Grüne, FPÖ und BZÖ signalisierten ihre Unterstützung."Wir stehen dem sehr positiv gegenüber", sagte FPÖ-Rechnungshofsprecher Wolfgang Zanger. Man habe bereits mehrfach entsprechende Anträge im Rechnungshof- und Verfassungsausschuss sowie im Nationalratsplenum eingebracht. Bei den Grünen betonte man, dass die Senkung der Hürde bereits "überfällig" sei, man begrüße den Vorstoß Mosers, ließ Vize-Klubchef Werner Kogler wissen. Ähnlich das BZÖ: "Das hat unsere vollste Unterstützung und ist mit unserer Forderung deckungsgleich", sagte Rechnungshof-Sprecher Gerald Grosz.

Regierung eher zurückhaltend
Die Regierungsparteien geben sich bei dieser Forderung aber noch eher zurückhaltend. Die SPÖ-Sprecherin Christine Lapp erinnerte an die Kompetenzausweitung im Jahr 2009 und verwies darauf, dass der RH Projekte mit Bundesbeteiligung - etwa die Vergabe des Blaulichtfunks - ohnehin bereits geprüft habe. Noch mehr Kompetenzen müsse man sich "wirklich genau überlegen", eine Anlassgesetzgebung lehne sie ab, so Lapp.

"Über Prozentsätze sollte man momentan nicht mehr diskutieren", meinte ÖVP-Rechnungshofsprecher Hermann Gahr. Auch er verwies auf die bereits bestehende Möglichkeit, bei faktischer Beherrschung durch die öffentliche Hand zu prüfen. Mehr sei aus Rücksicht auf die Interessen privater Beteiligter an Unternehmen und deren Wettbewerbsbedingungen nicht sinnvoll.

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