Zu schnell dran

Bub (14) bei Unfall getötet – 9 Monate Haft für Autolenker

Österreich
31.08.2011 13:47
Neun Monate Haft, davon drei Monate unbedingt - so lautete am Mittwoch am Landesgericht Salzburg das nicht rechtskräftige Urteil für einen 37-jährigen Lenker, der am 27. November 2009 in Strobl im Salzburger Flachgau zwei Buben aus Wien im Alter von 13 und 14 Jahren angefahren hatte, als sie gegen 22 Uhr die St. Wolfganger Landesstraße (Bild von der Unfallstelle) überqueren wollten. Der 14-Jährige war auf der Stelle tot gewesen, sein Cousin wurde schwer verletzt. Der Verteidiger meldete Berufung an, der Ankläger verzichtete auf Rechtsmittel.

Auch wenn eine Alkoholisierung des Nebenerwerbsbauern nicht nachweisbar war, lagen für Richterin Karoline Edtstadler dennoch besonders gefährliche Verhältnisse vor: Denn einerseits fuhr der gebürtige Oberösterreicher in der Dunkelheit bloß mit Abblendlicht 80 bis 86 km/h schnell - ein rechtzeitiges Anhalten vor einem Hindernis wäre innerhalb der Sichtweite laut einem Gutachten nur bei Tempo 55 möglich gewesen -, andererseits würden die Dunkelheit und der einsetzende Regen ebenso als Erschwerungsgrund gelten wie auch der Konsum von fünf Halben Bier von Nachmittag an bis etwa 20 Uhr.

Das habe einen Zustand der Müdigkeit des Lenkers hervorgerufen, sagte die Richterin in ihrer Begründung des Schuldspruchs wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässig schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.

Fünf Halbe oder doch nur zwei Halbe Bier?
Staatsanwalt Alexander Winkler hatte eine Alkoholisierung des Autofahrers angenommen. Er berief sich auf Zeugen, die berichteten, der Beschuldigte habe am Nachmittag und am Abend mindestens fünf Halbe Bier getrunken. Der Angeklagte selbst, der damals Fahrerflucht begangen hatte, sprach vor Gericht aber von nur zwei Halben Bier. Für Verteidiger Hans-Peter Neher lagen keine besonders gefährlichen Verhältnisse vor. "Er war nicht alkoholisiert, es war eine normale Dunkelheit und keine schlechte Sicht."

Klar gewesen, dass "nichts mehr zu machen war"
Laut Staatsanwalt habe der Nebenerwerbsbauer den Unfallort allerdings fluchtartig verlassen und sich zwei Tage lang versteckt. Die Polizei entdeckte den beschädigten VW schließlich in einer Scheune des Angeklagten (Berichte siehe Infobox). Er sei in Panik nach Hause gefahren, habe sich dort verkrochen und Alkohol getrunken, schilderte der 37-Jährige bei der ersten Hauptverhandlung am 16. Mai 2011. "Für mich ist eine Welt zusammengebrochen."

Er habe den 14-Jährigen deshalb auf der Straße liegen gelassen, weil es für ihn klar gewesen sei, dass "nichts mehr zu machen war". Heute ärgere er sich darüber, dass er ihn nicht weggezogen hatte. Dass er die Scheinwerfer beim Wegfahren ausschaltete und erst nach 150 Meter wieder einschaltete, wie eine Zeugin schilderte, stritt der Angeklagte ab.

Der 13-jährige Cousin des Getöteten wurde bei dem Unfall in eine Wiese geschleudert und von einem Autofahrer gefunden. Der Wiener wurde laut einem Privatbeteiligten-Vertreter schwer traumatisiert, ihm wurde ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 5.189 Euro zugesprochen.

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