Bisher rund 380 Fälle

Ein Jahr Fußfessel: “Die Technik ist ausgezeichnet”

Österreich
30.08.2011 16:22
Seit nunmehr einem Jahr kommt für U-Häftlinge und Straftäter, die eine Freiheitsstrafe bzw. eine Reststrafe von höchstens einem Jahr zu verbüßen haben, die elektronische Fußfessel infrage. In der Strafvollzugsdirektion zeigt man sich höchst zufrieden über den Einsatz des elektronisch überwachten Hausarrests: "Die Technik ist ausgezeichnet", erklärte Sprecherin Cornelia Leitner am Dienstag. Laut Justizministerium hat sich die Anzahl der Fußfesselträger seit 1. September 2010 kontinuierlich nach oben entwickelt.

Mit der Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests wollte man die an ihre Kapazitäten angelangten Justizanstalten entlasten. Insgesamt wurde die Fußfessel bisher bei 377 Häftlingen genehmigt, derzeit wird sie von 115 Männern und 17 Frauen (insgesamt etwas mehr als zwei Prozent der Strafhäftlinge) getragen, so Leitner. Bisher habe es keine Probleme gegeben. Pro Woche würden rund zwei bis fünf Geräte installiert. Die Fußfessel werde gut angenommen, bei U-Häftlingen sei der Einsatz jedoch verhaltener.

Voraussetzungen für den Hausarrest
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, um die Strafhaft in elektronisch überwachtem Hausarrest verbüßen zu können:

  • eine voraussichtlich noch zu verbüßende Strafzeit von maximal bis zu zwölf Monaten
  • eine geeignete Unterkunft und Beschäftigung
  • ein Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts
  • das Vorliegen von Kranken- und Unfallversicherungsschutz
  • eine schriftliche Einwilligung aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • die Prognose, dass nach Prüfung der Wohnverhältnisse, des sozialen Umfelds und allfälliger Risikofaktoren sowie bei Einhaltung der aufzuerlegenden Bedingungen diese Vollzugsform nicht missbraucht wird

Die Entscheidung über die Verbüßung von Strafhaft im elektronisch überwachten Hausarrest obliegt den Vollzugsbehörden. Während des Hausarrests werden die überwachten Personen durch den Verein Neustart betreut. Der Insasse ist bei dieser Vollzugsform dazu verpflichtet, sich zu bestimmten Zeiten in der zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten bzw. zu gewissen Zeiten seiner Beschäftigung nachzugehen.

Bisher wurden laut Justizministerium knapp 29.000 Hafttage in dieser Form verbüßt. Etwa 75 Prozent der im Hausarrest angehaltenen Personen absolvieren die gesamte Strafe in Form des Hausarrests, etwa 25 Prozent nur einen Strafrest. Die durchschnittliche Dauer liegt derzeit bei knapp drei Monaten.

Der elektronisch überwachte Hausarrest wurde seit seiner Einführung in nur 20 Fällen widerrufen und der Insasse in die Anstalt überstellt. Die Gründe dafür waren laut Justizministerium der Verlust des Arbeitsplatzes, die Nichteinhaltung der Wochenpläne oder ein Verstoß gegen sonstige Auflagen.

Ähnlichkeit mit einer großer Armbanduhr
Die elektronische Fußfessel gleicht einer großen Armbanduhr, die am Fußgelenk angebracht wird. Sie ist mit einer Basisstation verbunden, die an jenem Ort aufgestellt wird, an der sich der Häftling täglich zu einem festgelegten Zeitpunkt einfinden muss. Tut er das nicht, schlägt die Fußfessel via Basisstation in der zuständigen Anstalt Alarm.

Optischer Vorteil der elektronischen Fußfessel ist, dass sie im Alltag praktisch nicht sichtbar ist, weil sie sich unter dem Hosenbein verbergen lässt. Der Häftling darf sich nur dorthin bewegen, wohin zu gehen ihm erlaubt wurde - also etwa zum Arzt oder zur täglichen Arbeit. Erscheint er dort nicht, wird das zwar von der Fußfessel nicht registriert - es erfolgt dann aber ohnehin die Meldung durch den Dienstgeber.

Ebenfalls nicht ratsam ist der Versuch, sich der Fußfessel - die offiziell "Elektronische Aufsicht" heißt - zu entledigen. Sämtliche Manipulationsversuche (abreißen, durchschneiden usw.) werden umgehend der jeweiligen Justizanstalt gemeldet. Verhält sich der Fußfesselträger nicht wie vorgeschrieben, wird versucht mit ihm Kontakt aufzunehmen. Erst wenn er sich dann nicht meldet, wird die Fahndung eingeleitet.

Häftlinge auch mit Alkomaten ausgestattet
Seit April gibt es nicht nur die elektronische Überwachung, sondern auch Alkoholkontrollen. 50 Häftlinge wurden mit einem Alkomaten ausgestattet, der Kontrollen aus der Ferne möglich macht. Die Geräte sind in erster Linie für Straftäter vorgesehen, bei denen im Fall von Alkoholeinfluss Straftaten zu befürchten sind.

Häftlinge müssen zudem nach dem Strafvollzugsgesetz einen Beitrag zu den Kosten des Strafvollzugs leisten - dies gilt auch für den elektronisch überwachten Hausarrest. Insgesamt wurden den Insassen dieser Vollzugsform im vergangenen Jahr rund 275.000 Euro an Kostenersatz vorgeschrieben.

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