Tilo Berlin waren im Zusammenhang mit dem Anteilsverkauf unlautere Absprachen sowie damit verbundene "Kickback"-Zahlungen (verdeckte Provisionen) vorgeworfen worden. Man hatte Absprachen mit Verantwortlichen der BayernLB vermutet und in Österreich die Konten von Investoren geöffnet - was nachträglich allerdings als nicht rechtens gewertet wurde.
"Kein hinreichend sicherer Rückschluss"
Nun hat die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe fallen gelassen, ebenso den Verdacht auf unterstellte Geldflüsse und illegale Zahlungen an Entscheidungsträger der BayernLB. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: "Insbesondere lassen die objektiv festgestellten Umstände des Beteiligungserwerbs durch Berlin & Co und nachfolgend durch die BayernLB in ihrer Gesamtschau keinen hinreichend sicheren Rückschluss auf unlautere Absprachen (...) und damit auch nicht auf eine entsprechende Tatbeteiligung des Beschuldigten Dr. BERLIN zu."
Acht ehemalige Vorstände der BayernLB werden sich hingegen wegen Untreue verantworten müssen - sie sollen sich laut der Münchner Anklagebehörde über die im Rahmen des Erwerbsprozesses aufgedeckten Bedenken bewusst hinweggesetzt haben. Damit hätten sie das erforderliche Verfahren missachtet und der BayernLB einen Schaden von 550 Millionen Euro zugefügt.
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