Schwere Behinderung

Tiroler Familie klagt nach misslungener OP an Tochter

Österreich
25.08.2011 15:15
Nach einer misslungenen Leistenbruchoperation kämpft eine Tiroler Familie für das Recht ihrer schwerbehinderten, mittlerweile drei Jahre alten Tochter Nadina. Am Donnerstag wurde der landeseigene Krankenhauserhalter Tilak auf Schadenersatz in der Höhe von mehr als 362.000 Euro geklagt. Kritik übte der Anwalt der Familie, Thomas Juen, unter anderem daran, dass es kein Haftungsanerkenntnis gebe.

Die kleine Nadina war am 4. Jänner 2008 im Alter von sechs Wochen am Landeskrankenhaus Innsbruck operiert worden. Bei der Behandlung kam es zu Komplikationen, die mit einem massiven Gehirnschaden des Kindes endeten. Das Mädchen leide laut dem Anwalt unter anderem an tiefgreifenden Entwicklungs- und komplexen Wahrnehmungsstörungen, einer zerebralen Sehstörung und einer schweren Epilepsie mit therapieresistenten Krampfanfällen.

Anästhesiologische Gutachten "offensichtlich lückenhaft"
Sowohl seitens der behandelnden Ärzte als auch der ärztlichen Direktion sei den Eltern gegenüber stets damit argumentiert worden, dass kein Behandlungsfehler vorliege. Es handle sich um eine angeborene Stoffwechselerkrankung, die vor der Operation zu keinen Auffälligkeiten geführt habe und deshalb sei ein scheinbar gesundes Kind einer Routineoperation unterzogen worden. Juen kritisierte, dass das im Schiedsverfahren eingeholte anästhesiologische Gutachten "offensichtlich lückenhaft" sei und zum Teil mit reinen Vermutungen und Spekulationen arbeite, Dokumentationslücken ignoriere und keine seriösen Antworten auf aufgeworfene Fragen gebe.

Sachverständiger zweifelt an Richtigkeit von Protokoll
In dem von der Familie in Auftrag gegebenen und seit März vorliegenden Gutachten wurde Nadina bescheinigt, völlig gesund gewesen zu sein. Es gebe "erhebliche schadensursächliche Sorgfaltsmängel" in Bezug auf die Durchführung und Überwachung der damaligen Narkose, sowie Unterlassung einer durchgehenden Überwachung des Kindes vom OP-Ende bis in den Aufwachraum sowie erhebliche Zweifel des Sachverständigen an der Richtigkeit des geführten Anästhesieprotokolls. Festgestellt worden seien zudem unter anderem Infusionsfehler und eine mangelhafte bzw. unzureichende Dokumentation zur Infusionsmenge, der Einsatz eines hierfür nicht zugelassenen Medikaments.

Von der Tilak wurde betont, dass man an einer restlosen Aufklärung interessiert sei. Die Schadensmeldung an die Versicherung sei im September 2008 erfolgt. Es gebe entgegengesetzte Meinungen der diversen Gutachter. Für Kinder gebe es zudem keine eigens zugelassenen Anästhesiemedikamente. Der Anästhesist mit 15-jähriger Berufserfahrung habe das seiner Meinung nach beste Medikament eingesetzt, hieß es. Seit Juli stehe außerdem eine von der Versicherung bereitgestellte unbürokratische Sofortzahlung zur Verfügung.

In dem Fall gibt es auch ein derzeit noch laufendes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, dem sich die Familie über ihren Anwalt anschloss. Rechtsschutzdeckung erhält sie von der Arbeiterkammer, die am Donnerstag unter anderem die fehlende Unterstützung durch die Schiedsstelle für Arzthaftungsfragen und der Patientenanwaltschaft kritisierte.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele