Der Arbeitgeber hat laut Arbeitsstättenverordnung dafür zu sorgen, dass in Räumen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Eine Obergrenze gibt es laut Alexander Heider, Arbeitnehmerschutzexperte der Arbeiterkammer Wien, nicht. Allerdings muss die direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzuschirmen.
Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, wegen hochsommerlicher Temperaturen eine Klimaanlage zu installieren. Ist jedoch eine solche vorhanden, ist dafür zu sorgen, dass die Raumtemperatur in Bereichen, in denen Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung wie Büroarbeiten verrichtet werden, zwischen 19 und 25 Grad liegt. Bei normaler körperlicher Belastung wie häufigem Stehen, hat die Raumtemperatur zwischen 18 und 24 Grad zu betragen. In der Nacht bzw. in den frühen Morgenstunden sollten die Räume gut durchgelüftet werden.
Arbeitszeit vorverlegen, um mehr Pausen einzulegen
Zudem könnte den Mitarbeitern entgegengekommmen werden, indem vorhandene Bekleidungsvorschriften gelockert, Tisch- oder Standventilatoren bereitgestellt oder sogar Duschgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Außerdem ist es möglich, den Arbeitsbeginn vorzuverlegen, um die größte Hitze zu vermeiden oder um zusätzliche Pausen einzulegen.
Besonderen Schutz gibt es selbstverständlich auch für werdende und stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen oder ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer.
Bei längerer Tätigkeit im Freien unter direkter Sonneneinstrahlung empfiehlt die Arbeitsinspektion eine Beschattung der Arbeitsplätze sowie das Tragen von luftdurchlässiger UV-sicherer Kleidung und einer Kopfbedeckung. Auch Sonnenschutzbrillen, geeignete Sonnenschutzmittel und Schutzhandschuhe für Arbeiten an erhitzten Oberflächen geben zusätzlichen Schutz.
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