Die Kameras waren über der Kassa, in der Kaffeeküche und sogar in der Umkleidekabine versteckt - damit der Chef der betroffenen Buchhandlung in Hamburg seinen Mitarbeitern beim Kassieren besser auf die Finger schauen kann bzw. um zu überwachen, wer wann und wie lange Pause macht.
Kameras auch im Umkleideraum
Eine Mitarbeiterin hat die Kameras, die in Deutschland übrigens verboten sind sofern der Betriebsrat nicht zustimmt, entdeckt und einem Kollegen davon erzählt. Dieser ging der Sache auf den Grund, montierte die Deckenplatte oberhalb des Kassenbereichs ab und fand dort eine Videokamera, die direkt mit einem PC verbunden war. Auch im Pausen- und Umkleideraum wurde er fündig.
Nun wird die Causa vor dem Arbeitsgericht ausgehandelt: Allerdings ist der Beklagte nicht der über die Maßen neugierige Arbeitgeber, sondern der Angestellte, der wegen Sachbeschädigung gefeuert wurde und deshalb auf die Barrikaden steigt...
Die Lage in Österreich
Der österreichischen Arbeiterkammer zufolge ist eine Überwachung z.B. von PC-Aktivitäten auch in heimischen Betrieben möglich. Dieser Neugierde sind aber Grenzen gesetzt: Arbeitsrecht, Datenschutz- und Telekommunikationsgesetz, Betriebs- und Einzelvereinbarungen sorgen dafür, dass die Überwachungsmaßnahmen nicht überzogen werden. Die Überwachungsmaßnahmen bedürfen zudem – wenn sie die Menschenwürde berühren – der schriftlichen Zustimmung des Betriebsrats.
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