Im Juli 2008 war Andrea Herberstein gemeinsam mit ihrem früheren Verwalter Heinz Boxan nach 28 langen Prozesstagen wegen schweren Betruges und Abgabenhinterziehung verurteilt worden. 15 Monate Haft, davon fünf unbedingt, so lautete damals der (nicht rechtskräftige) Urteilsspruch. Sowohl die "Gräfin" als auch der Staatsanwalt hatten gegen das Urteil berufen.
"Besondere Intensität des Vorhabens"
Im Februar des heurigen Jahres hatte der Oberste Gerichtshof das Urteil dann hinaufgesetzt - auf zwei Jahre Haft, acht davon unbedingt. Die Geldstrafe von 272.000 Euro wurde bestätigt. Die Entscheidung hatte der vorsitzende Richter mit der "besonderen Intensität des Vorhabens - und das über viele Jahre hinweg" begründet.
Die ehemalige Schlossherrin stellte daraufhin Antrag auf nachträgliche Strafmilderung, basierend auf nachträglicher Schadenswiedergutmachung. Die Erstrichterin senkte die Strafe auf 21 Monate, sieben Monate unbedingt blieben. Herberstein erhob Beschwerde - und blitzte ab, wie OLG-Vizepräsent Ulrich Leitner am Freitag bestätigte. Das OLG entschied: Urteil rechtskräftig! Wenn der "Gräfin" nun die Haftaufforderung ins Haus flattert, bleiben ihr nur zwei Möglichkeiten: Haftaufschub oder Fußfessel.
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