Behält Kind Schaden?

Baby geschüttelt – 9 Monate bedingt für Salzburger

Österreich
11.08.2011 14:02
Neun Monate bedingte Haft – dazu ist ein 38-jähriger Salzburger am Donnerstag am Landesgericht Salzburg wegen Misshandlung eines drei Monate alten Säuglings rechtskräftig verurteilt worden. Der Kellner hatte im März 2010 das Baby einer Arbeitskollegin geschüttelt, "damit es zu weinen aufhört", wie der Beschuldigte beim Prozess erklärte. Der kleine Bub erlitt dabei ein schweres Schütteltrauma.

Eine Verletzungsabsicht, die der Staatsanwalt dem Mann vorgeworfen hatte, konnte der Richter nicht erkennen. "Ich habe keine Erfahrung mit Kindern und bin kein gewalttätiger Mensch. Ich wollte nur, dass Philippe ruhig ist", schilderte der ledige und kinderlose Mann. Er habe zweimal für etwa 20 bis 25 Minuten auf die Kinder einer befreundeten Arbeitskollegin aufgepasst, einmal musste die Frau auf die Bank. Als das Baby in der Wiege nicht zu schreien aufhörte, nahm er es heraus, hielt es mit beiden Armen in die Höhe und schüttelte es 15 bis 20 Mal. "Nach meinem Ermessen war es kein starkes Schütteln", so der 38-Jährige. Danach legte er den Buben wieder zurück in sein Bettchen: "Er hat nicht mehr geschrien, er schlief. Es war mir nicht bewusst, was passiert ist."

Angeklagter: "Wenn ich das gewusst hätte..."
Die Folgen waren erschütternd: Das Baby erlitt laut einer medizinischen Expertise ein schweres Schütteltrauma, eine Hirnblutung, Blutungen an der Netzhaut und schwere Hirnschäden. Philippe wurde mehrere Wochen in einer Salzburger Klinik behandelt. "Wenn ich gewusst hätte, dass ein Schaden entsteht, hätte ich ihn nie geschüttelt. Ich bin dann selbst auf die Leute zugegangen und habe gesagt, dass ich das gemacht habe", betonte der Angeklagte. Mittlerweile sei sein Kontakt zu den Eltern des Buben abgebrochen.

Dauerfolgen möglich
Ob die Verletzungen zu Dauerfolgen führen, ist derzeit nicht feststellbar. "Ich habe das Kind untersucht, als es neun Monate alt war. Es zeigte eine altersgemäße Entwicklung. In Bezug auf eine vollständige Genesung muss seine weitere Entwicklung bis zum Schulalter beobachtet werden", sagte ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger. Mögliche Folgen einer Hirnschädigung seien Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen und Epilepsie. Er veranschaulichte, dass der Kopf eines Säuglings 15 Prozent des Körpergewichtes ausmacht, die Hals- und Nackenmuskulatur in diesem Alter aber noch nicht ausgebildet ist und fünf bis zehn Sekunden langes, zehn- bis 30-maliges heftiges Schütteln bereits ausreichen, um ein Schütteltrauma auszulösen.

Verteidiger Peter Lechenauer (rechts im Bild stehend) hatte zu Prozessbeginn erläutert, dass sich sein Mandant der schweren Körperverletzung schuldig bekenne, diese aber nicht vorsätzlich erfolgt sei. Der Salzburger habe den Eltern des Buben die Anwalts- und Behandlungskosten bezahlt, sagte der Verteidiger.

Auch Richter Marco Torpier war der Ansicht, dass es dem Beschuldigten nicht darauf angekommen sei, das Baby zu verletzen. Deshalb verurteilte er den 38-Jährigen wegen Quälens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen zu neun Monaten bedingter Haft. In diesem Delikt ist auch eine schwere Körperverletzung inkludiert, die Höchststrafe liegt bei drei Jahren Haft.

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