Sträfling berichtet

“So läuft mein Leben mit der Fußfessel”

Österreich
04.08.2011 19:26
Statt Gefängnis elektronischer Arrest im eigenen Heim – seit September 2010 können Verurteilte auf diese Art ihre Strafe verbüßen. Doch wie funktioniert das Leben mit der Fußfessel und welche Vorteile bringt sie? Die "Krone" sprach mit einem Betroffenen.

Wenn Holger B. (Name geändert) abends nicht pünktlich um 19 Uhr in seiner Wohnung eintrifft, dann leuchtet der Alarmknopf in der Überwachungszentrale in der Justizanstalt. Sofort muss der 50-jährige Informatiker per Handy Bescheid geben, warum er noch nicht zu Hause ist. Täte er das nicht, müsste er ins Gefängnis. Denn der Vater einer fünfjährigen Tochter trägt seit Mai 2011 eine elektronische Fußfessel.

Einer von 111 "Fußfessel-Häftlingen"
Er ist einer von derzeit 111 Verurteilten in Österreich, die ihre Strafe nicht hinter Gittern, sondern im überwachten Hausarrest verbüßen. Wann der Mann – er hatte seinem Ex-Chef 300.000 Euro unterschlagen – wo zu sein hat, das bestimmt ein Spezial-Plan, erstellt von einem Sozialarbeiter. Holger B.: "Ab sieben Uhr kann ich meine Tochter in den Kindergarten bringen. Dann arbeite ich. Nach Feierabend habe ich zwei Stunden, um mein Kind abzuholen und einzukaufen – die restliche Zeit muss ich mich in meinen vier Wänden aufhalten."

Das schwarze Plastikgerät an seinem Knöchel versteckt der Vater so gut es geht. Nur ein Freund kennt die Wahrheit, seiner Tochter hat er eine Lüge aufgetischt. "Ich habe ihr erklärt, die Fessel wäre eine Art Internet-Box", so der Manager. Was würde geschehen, wenn er ins Gefängnis müsste? "Mein Mädchen käme ins Heim", so der 50-Jährige.

Fußfessel ersparte bislang 22.900 Haft-Tage
Nicht jeder, der eine Fußfessel beantragt, bekommt sie übrigens auch. Etwa 25 Prozent der Nachfragen werden abgelehnt - Grund: soziale Instabilität. Hier einige Fakten rund um die innovative Haftmethode:

  • Seit September 2010 wurden 309 Verurteilte elektronisch in ihrer Wohnung überwacht. Insgesamt gab es 17 Abbrüche und einen Rückfall.
  • Seit Einführung der Fußfessel-Haft sparten sich die Justizanstalten 22.900 Haft-Tage.
  • Für das Gerät bezahlt der Klient pro Tag 22 Euro Gebühr. Die Gesamteinnahmen belaufen sich bisher auf 211.000 Euro.
  • Der elektronisch überwachte Hausarrest ist nur bei Personen möglich, die bis zu einem Jahr hinter Gitter müss(t)en. Für die anderen kommt diese Art der Strafe gar nicht in Frage.
  • Rund 1.500 Personen verbüßen derzeit eine Haft bis zu einem Jahr. Eine Ausweitung der Fußfessel-Haft ist also möglich und sinnvoll.
  • Der Strafvollzug in Freiheit bewährt sich, da Deliktbearbeitung und Resozialisierung besser als in der Haft möglich sind.
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