17.000 € Nachzahlung

OÖ: Lehrling mit 1.137 unbezahlten Überstunden

Österreich
04.08.2011 10:46
Eine junge Frau aus dem Innviertel in Oberösterreich hat als Kellner-Lehrling insgesamt 1.137 unbezahlte Überstunden in 15 Monaten gemacht, was rund 75 pro Monat entspricht. Die Arbeiterkammer erkämpfte vor Gericht fast 17.000 Euro Nachzahlung für ihr Mitglied, wie die Interessenvertretung am Donnerstag berichtete.

Der Kellner-Lehrling hatte in einem Gasthaus gearbeitet, wurde aber von den Inhabern auch zu persönlichen Diensten wie Putzen und Bügeln herangezogen sowie zum Kellnern in einer Go-go-Bar eingesetzt. In 15 Monaten fielen so 1.137 Überstunden an.

Nach Krankmeldung folgte Entlassung
Als sich die Frau krankmeldete, wurde sie entlassen - unbegründet und sogar um einige Tage rückwirkend. Als der Wirt einige Wochen später zusätzliches Personal für eine "Ganslpartie" benötigte, scheute er nicht einmal davor zurück zu fragen, ob sie nicht wieder für ihn arbeiten wolle.

Bei der Arbeiterkammer suchte sich die junge Frau schließlich Hilfe und schilderte dort die Vorgänge in dem Betrieb. Der Lehrherr hatte den Kellner-Lehrling gezwungen, eine Bestätigung zu unterschreiben, dass alle Überstunden bezahlt worden seien. Tatsächlich war jedoch keine einzige bezahlt und auch nicht abgerechnet, was dazu führte, dass es zu keinem kollektivvertraglichen Verfall kam.

Die Arbeiterkammer konnte deshalb sämtliche Überstunden, nicht eingehaltene Ruhezeiten, offene Lehrlingsentschädigung, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und Kündigungsentschädigung einfordern.

Wirt musste knapp 17.000 Euro nachzahlen
Der Wirt lehnte das aber ab. Deshalb brachte die Arbeiterkammer den Fall vor Gericht. Das Landesgericht Ried im Innkreis gab dem Lehrling recht, der Lehrherr ging jedoch in die Berufung. Das Oberlandesgericht entschied erneut im Sinne der ehemaligen Mitarbeiterin - der Wirt musste ihr knapp 17.000 Euro nachzahlen. Da sie schon über 18 war, war für die Überstunden der geringste kollektivvertragliche Facharbeiterlohn fällig.

Von Vorteil war für die junge Frau, dass sie ihre Arbeitszeiten penibel mitgeschrieben hatte. Die Arbeiterkammer rät daher allen Arbeitnehmern, die tägliche Arbeitszeit genau aufzuzeichnen. Nur so könne sie im Streitfall helfen.

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