Frau angezündet

“Cretu” vor Gericht: “Nur schuldig, dort gewesen zu sein”

Österreich
03.08.2011 09:25
Wegen versuchten Mordes müssen sich seit Dienstag Bogdan N. und zwei Komplizen vor einem Wiener Schwurgericht verantworten. Der in der Rotlicht-Szene unter dem Namen "Cretu" bekannte, gefürchtete Zuhälter (Bild) hatte der Anklage zufolge am 16. Mai 2010 eine Prostituierte mit Diesel übergießen lassen und sie angezündet, nachdem sich die 36-jährige Rumänin geweigert hatte, "Schutzgeld" zu bezahlen. Er sagt, er sei lediglich "schuldig, dort gewesen zu sein".

Der in der Rotlicht-Szene für seine gewalttätigen Aktionen gefürchtete "Cretu" kassierte von Prostituierten, die im Bereich der Linzer Straße ihrem Geschäft nachgingen, regelmäßig sogenanntes "Standgeld". Eine 36-jährige Rumänin weigerte sich jedoch beharrlich, ihm Schutzgeld zu bezahlen. Sie ließ sich auch nicht einschüchtern, als sie "Cretu" zufällig in einer Disco traf und er handgreiflich wurde, um seine Forderung zu untermauern.

Nachdem der Zuhälter seinen Cousin, der ihn stets als eine Art Leibwächter begleitet haben soll, aufgefordert hatte, mit einem Feuerzeug das Haar der Frau anzuzünden, schickte er seinen Chauffeur zum Auto, um Diesel zu holen. Dieser kam mit einer Flasche zurück. "Cretus" Cousin soll damit ein Whiskeyglas gefüllt und der Frau den Inhalt ins Gesicht geschüttet haben. Danach soll "Cretu" persönlich die Frau in Flammen gesetzt haben.

"Sie ist entstellt und wird es bleiben"
"Sie hatte das Gefühl, ihr Fleisch rinnt ihr aus dem Gesicht. Sie wird die Folgen der Tat ein Leben lang mit sich tragen. Sie ist entstellt und wird es bleiben", berichtete Staatsanwalt Michael Radasztics am Dienstag den Geschworenen. Die Frau dürfte 30 bis 60 Sekunden in Flammen gestanden sein, ehe es ihr gelang, das Feuer einzudämmen, indem sie sich ihre Jacke über den Kopf warf, sich hinfallen ließ und auf dem Boden wälzte.

13 Prozent ihrer Körperoberfläche verbrannten. Zweieinhalb Wochen musste die Frau auf der Intensivstation behandelt werden. "Aufgrund der Brutalität der Tat würde man eigentlich erwarten, diese Geschichte in einem Roman zu lesen. Aber sie hat sich wirklich zugetragen", stellte der Staatsanwalt fest.

"Denkzettel-Denken in diesem Milieu"
"Cretus" Verteidiger Rudolf Mayer und auch die Anwälte der beiden Mitangeklagten betonten einhellig, den Angeklagten sei es niemals darum gegangen, die Prostituierte zu töten. Sein Mandant sei "kein Guter", die Tat "abscheulich, brutal und total verwerflich", räumte Mayer ein. Wenn es ihm aber darum gegangen wäre, die Frau zu ermorden, "hätte er sie komplett mit dem gesamten Benzin (sic!) angeschüttet und verbrannt und die Leiche verscharrt. Oder man hätte sie gefesselt, wäre mit ihr in einen Wald gefahren und hätte sie erschossen". Die Angeklagten hätten "das typische Denkzettel-Denken in diesem Milieu" umgesetzt, bemerkte Mayer.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Trio ursprünglich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen angeklagt: Beim ersten Prozess im März (siehe Infobox) fällte der Schöffensenat allerdings ein Unzuständigkeitsurteil und begründete damit die Zuständigkeit eines Schwurgerichts. "Aus unserer Sicht hat das bisherige Beweisverfahren ergeben, dass der dringende Verdacht in Richtung versuchten Mordes gegeben ist", hieß es damals in der Begründung.

"Cretu" nur "schuldig, dort gewesen zu sein"
"Cretu" bekannte sich in seiner Einvernahme lediglich "schuldig, dort gewesen zu sein". Er stritt entschieden ab, die Prostituierte angezündet zu haben, nachdem - wie vom Staatsanwalt zur Anklage gebracht - sein Chauffeur auf sein Geheiß aus dem Auto Benzin geholt und sein Cousin die Frau damit übergossen haben soll. Sein Cousin, der 24 Jahre alte Nicolae N., habe sich mit dem Feuerzeug "gespielt, ohne dass jemand was gesagt hätte", behauptete der Hauptangeklagte.

Er selbst habe sich mit der Frau nur deshalb unterhalten, weil ihr Bruder ihm 3.000 Euro geschuldet hätte. "Cretu" stritt ab, von der Prostituierten "Schutzgeld" verlangt zu haben. Er sei schließlich gar kein Zuhälter, sondern arbeite nur als Bodyguard für solche: "Ich habe nicht gewusst, was die mit Frauen machen."

Die Frau habe Angst bekommen, als sie das Feuerzeug sah: "Ich habe dann gesehen, dass sie brennt." Er habe das Opfer mit seiner Jacke gelöscht und dann dafür gesorgt, dass die Frau ins Spital kam, stilisierte sich "Cretu" geradezu als Schutzengel.

"Habe nicht mitbekommen, dass die Frau brennt"
Diese Aussage stand aber im Gegensatz zu den Angaben der Mitangeklagten. "Cretus" Chauffeur gab zu Protokoll, sein Chef habe ihn ersucht, die Flasche mit dem Benzin zu holen. Er sei dem nachgekommen, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wozu dieser Benzin in der Disco benötigt wurde. Von der brennenden Frau will der Chauffeur nichts mitbekommen haben.

Nicolae N. wiederum erklärte, er sei von "Cretu" aufgefordert worden, das Opfer mit der brennbaren Flüssigkeit zu übergießen. "Cretu" habe sie dann angezündet.

Nicolae N. machte während der Verhandlung den Eindruck, als würde er sich vor "Cretu" fürchten. Dieser soll ihm im Gefängnis Kassiber zukommen haben lassen, in denen er seinen Verwandten unter wüsten Drohungen angeblich bedrängte, die inkriminierte Tat auf sich zu nehmen. Im Zuge der ersten Verhandlung im vergangenen März soll es laut Aussage von Justizwachebeamten auch zu eindeutigen Gesten "Cretus" in Richtung des Cousins gekommen sein, die zumindest von den Beamten als Todesdrohungen interpretiert wurden.

Zeugin änderte Aussage – wohl auch aus Angst
Dass "Cretu" möglicherweise noch im Gefängnis in der Lage ist, Angst und Schrecken zu verbreiten, zeigte sich auch, als Zeugen des Geschehens befragt werden sollten. Zwei frühere Kolleginnen des Opfers - diese selbst ist mittlerweile nach Rumänien zurückkehrt, ihre Einvernahme wurde im Vorfeld des Prozesses auf DVD gebrannt und wird im Zuge der Hauptverhandlung den Geschworenen vorgespielt - kamen ihrer Zeugenladung ohne Angabe von Gründen nicht nach. Eine junge Frau, die damals ebenfalls in der Disco anwesend war und ursprünglich "Cretu" belastet hatte, erklärte nun im Zeugenstand, diesen an jenem Abend gar nicht wahrgenommen zu haben.

Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt, an dem Tag werden auch die Urteile erwartet. Den Angeklagten drohen jeweils zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang, sollte die Anklage von den Geschworenen bestätigt werden.

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