Ein Grazer Gynäkologe, vor dessen Praxis demonstriert worden war, hatte Anzeige erstattet, nachdem die Abtreibungsgegner eine Wohnung über seiner Ordination gekauft hatten. Auch Patientinnen hätten sich von den Demonstranten belästigt gefühlt, gab er zu Protokoll. Das Grazer Gericht befand die Angeklagten - nicht rechtskräftig - des Stalkings für schuldig. Ein Termin für die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Graz steht noch aus.
"Muss auch in Zukunft erlaubt sein"
Küng ist "verwundert" über dieses Urteil und stellt den Tatbestand des Stalkings "gegen einen Arzt" in Frage. "Es muss auch in Zukunft erlaubt sein, mit großem Respekt vor der Person eine Frau darauf aufmerksam zu machen, was eine Abtreibung bedeutet, und ihr beratend Hilfsangebote vorzustellen", findet er. Der Bischof räumt ein, man könne "über die Methoden des Lebensschutzes" durchaus "unterschiedlicher Meinung" sein, allerdings ist er gegen Bemühungen, sogenannte Lebensschützer "aus dem Straßenbild zu entfernen".
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