Freund erschossen

Zwölf Jahre Haft für Todesschützin in Oberösterreich

Oberösterreich
04.07.2011 18:06
Eine 22-jährige Oberösterreicherin, die ihren Freund vergangenen Dezember mit einem Schuss ins Gesicht getötet hatte, ist am Montag im Landesgericht Linz zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Geschworenen sprachen sie mit fünf zu drei Stimmen des Mordes schuldig. Sie erklärten die Frau zudem einstimmig für zurechnungsfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Frau hatte ihrem 27 Jahre alten Freund am 15. Dezember 2010 aus einem halben Meter Entfernung ins Gesicht geschossen - mit scharfer Munition. Sie sei davon ausgegangen, dass sie Gummischrot in die Flinte getan habe, rechtfertigte sich die Beschuldigte. Die Tötungsabsicht stritt sie ab und sprach von einer "Abrechnung" mit ihrem Freund, mit dem sie seit Mai 2010 eine On-Off-Beziehung gepflegt habe.

Staatsanwältin plädierte auf Mord
Ein Sachverständiger für Waffentechnik hielt eine Verwechslung von Schrot- und Gummi-Munition "für einen Laien für möglich". Die Staatsanwältin plädierte trotzdem auf Mord: "Ich gehe davon aus, dass sie ihren Freund gezielt töten wollte." Die 22-Jährige sei beim Kauf der Munition darüber aufgeklärt worden, dass auch Gummischrot aus kurzer Distanz tödlich sein könne.

Das Opfer sei überraschend bei der Angeklagten aufgetaucht, für das Schmieden eines Mordplanes sei somit gar keine Zeit geblieben, betonte hingegen der Verteidiger. Seine Mandantin habe nach der Bluttat sofort die Rettung alarmiert und sich dann der Polizei gestellt.

Angeklagte gilt als zurechnungsfähig
Die Geschworenen mussten in erster Linie entscheiden, ob es sich um Mord oder ein anderes Delikt wie Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge handelt. Die psychiatrische Gutachterin bescheinigte der Angeklagten allerdings Zurechnungsfähigkeit, die Tat sei "nicht im Affekt" begangen worden.

Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten und ihre schwierige Kindheit als mildernd gewertet, als erschwerend hingegen ihre "hinterlistige Vorgehensweise": Sie soll dem 27-Jährigen ins Gesicht geschossen haben, während sich dieser im Schlaf oder Halbschlaf befand. Der Verteidiger der Frau legte Berufung ein, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele