Frist abgelaufen

Ab sofort ist der Hundeführschein Pflicht

Tierecke
01.07.2011 13:50
Mit dem 1. Juli endete die Übergangsfrist für die Besitzer sogenannter Kampfunde in Wien. Sie müssen den verpflichtenden Hundeführschein bei sich haben, wenn sie mit ihrem Vierbeiner in der Stadt unterwegs sind. Die Polizei und das Veterinäramt der Stadt Wien starten nun Schwerpunktaktionen.

"2.734 Hundebesitzer haben die Prüfung bisher absolviert - in den letzten Tagen gab es einen regelrechten Run! Uns geht es mit dieser Maßnahme um das friedliche Miteinander von Mensch und Hund, und der Hundeführschein ist ein aktiver Beitrag dazu. Die Abwicklung verlief absolut problemlos und ich freue mich über die hohe Bereitschaft der Hundebesitzer in Wien, die fristgerecht den Schein gemacht haben", so Umweltstadträtin Ulli Sima.

Prüfung bis drei Monate nach Beginn der Haltung
Nach dem Ablauf der einjährigen Übergangsfrist müssen nun alle Besitzer sogenannter Kampfhunderassen in Wien die theoretische und praktische Prüfung bestanden haben. Der Schein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen muss. Die Prüfung wird im Auftrag der MA 60 durch von der Tierschutzombudsstelle speziell ausgebildete Prüfer abgehalten. Mindestalter des Hundebesitzers für die Prüfung ist 16 Jahre, er darf auch keine einschlägigen Vorstrafen haben. Betroffen von der Regelung sind die Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler und Dogo Argentino. Der Führschein gilt auch für Mischlinge.

Mehr Möglichkeiten für die Polizei
Die Regelungen zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch verbesserte Möglichkeiten der Polizei zum Einschreiten und verschärfte Strafbestimmungen. Durch das verpflichtende Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund gewährleistet ist. Wird ein Hundehalter mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, wird eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen und die behördliche Aufforderung erteilt, den Hundeführschein binnen drei Monaten nachzubringen. Laut § 13 Wiener Tierhaltegesetz gibt es einen Strafrahmen bis zu 3.500 Euro bei Zuwiderhandeln gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann der Hund auf Veranlassung der Polizei sofort und dauerhaft - auf Kosten des Besitzers - abgenommen werden. Andere Bundesländer wie etwa Salzburg überlegen, ähnliche Regelungen wie Wien einzuführen. In Niederösterreich gibt es bereits einen verpflichtenden Schein für bestimmte Hunde. Wiens Hundeführschein wird laut rot-grünem Regierungsabkommen 2013 evaluiert.

Anmeldungen zum Hundführschein bei der MA 60 in der Karl-Farkas-Gassse 16 in 1030 Wien, Tel: 01/4000-8060. Infos im Internet: www.tierschutzinwien.at und www.tieranwalt.at

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