20 Jahre danach

Mysteriöser Tod einer 25-Jährigen wird neu aufgerollt

Salzburg
01.07.2011 09:41
Der mysteriöse Todesfall der 25-jährigen Salzburgerin Helga Z. (Bild links) vor 20 Jahren wird wieder aufgerollt. Ihr Mann war am 23. Juli 1993 vom Landesgericht Salzburg wegen schwerer Körperverletzung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden, doch das Oberlandesgericht Linz sprach ihn mit Urteil vom 20. Dezember 1994 frei. Die Eltern des Opfers strengten seit Ende 2007 eine Wiederaufnahme des Verfahrens an, die nun aufgrund eines Gutachtens der Salzburger Gerichtsmedizin vom OLG Linz bewilligt wurde.

Die Mutter einer damals eineinhalbjährigen Tochter lag am 2. November 1991 tot in ihrer Wohnung im Salzburger Stadtteil Gnigl. Bei der Obduktion habe man stumpfe Gewalteinwirkung - wie etwa ein gebrochener Ringknorpel im Halsbereich - festgestellt, schilderte der Vater der Toten. Auch Einblutungen in den Augen waren vorhanden - für den Staatsanwalt "die Folge von Drosseln, Würgen oder eines Handkantenschlages". Der damalige Gerichtsmediziner Gerhardt Sorgo allerdings schloss das aber aus: "Die Rötungen waren Folgen einer Augenentzündung."

Auf der Stiege zur Wohnung standen zwei mit Benzin gefüllte Bierflaschen, die mit Geschirrtuchstreifen verstopft waren. Daneben lag eine Zigarette, die offensichtlich ausgegangen war. Fünf ärztliche Gutachten konnten damals offenbar nicht klären, woran Helga Z. zu Allerseelen gestorben war.

Erneute Ermittlungen gegen Witwer
Die neuen Ermittlungen richten sich abermals gegen den mittlerweile 55-jährigen Witwer, bestätigte ein Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft am Donnerstag. "Die Mutter der Frau hat ein Privatgutachten vorgelegt. Wir haben geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme vorliegen und die Gerichtsmedizin mit einem Gutachten beauftragt. Aufgrund dieses Gutachtens wurde ein Antrag beim Landesgericht Salzburg auf Wiederaufnahme gestellt, der aber abgewiesen wurde", schilderte Staatsanwalt Marcus Neher. Die Staatsanwaltschaft Salzburg brachte eine Beschwerde beim OLG Linz ein, das die Wiederaufnahme schließlich bewilligte.

Leopold Hirsch (Bild rechts), der Anwalt des nun neuerlich verdächtigen Witwers zur "Krone": "Er ist unschuldig. Er hat sich vor dem Tod seiner Frau nie was zu Schulden kommen lassen und nicht danach. Und er arbeitet nach wie vor beim selben Betrieb in Salzburg." Bemerkenswert findet Anwalt Hirsch aber die Tatsache, "dass dasselbe Oberlandesgericht, das meinen Mandanten vorher freispricht, dann der Wiederaufnahme des Verfahrens zustimmt."

Gerichtsmedizin mit DNA-Untersuchungen beauftragt
Die Salzburger Anklagebehörde beauftragt jetzt die Gerichtsmedizin Salzburg mit der DNA-Untersuchung der damals sichergestellten Beweisgegenstände wie zum Beispiel die Kleidungsstücke der Toten. Der Vater des Opfers hofft, dass der Fall endlich aufgeklärt wird. "Für die Familie ist das Ganze sehr belastend", sagte er am Donnerstagnachmittag, "meine Frau ist vor drei Jahren gestorben - an dem Schmerz, an dem sie über all die Jahre durch den Tod unserer Tochter gelitten hat. Sie hat geschaut, dass der Fall wieder ins Rollen kommt".

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