Die Geschworenen müssen entscheiden, ob die Angeklagte mit Vorsatz gehandelt hat. Der Staatsanwaltschaft reicht ein bedingter Vorsatz für Mord aus. "Sie hatte nicht die Absicht, ihn zu töten", sagte ihr Anwalt. Die Frau hat ihrem Freund am 15. Dezember aus einem halben Meter Entfernung ins Gesicht geschossen - mit scharfer Munition. Sie habe geglaubt, dass sie Gummischrot in das Gewehr getan habe, so die Beschuldigte.
Der Mann, der ihr die Schrotflinte verkauft hat, sagte aus, dass er sie darüber aufgeklärt habe, dass scharfe Munition tödlich sein könne und auch jene aus Gummi aus kurzer Distanz. Dies stritt die Frau ab, ebenso wenig hätte der Mann - wie er angab - die Waffe mit ihr ausprobiert.
Angeklagte spricht von "Abrechnung"
Die Beschuldigte sprach von einer "Abrechnung" mit ihrem Freund, mit dem sie seit Mai 2010 eine "On-Off"-Beziehung gepflegt habe. Das Pärchen landete im Sommer sogar gemeinsam in der Landesnervenklinik. Sie sei von dem Mann "nach Strich und Faden" ausgenutzt worden, sagte ein Freund der 22-Jährigen, ein Sozialarbeiter, vor Gericht.
Der 27-Jährige habe ihr erzählt, dass er als Söldner im Irak gewesen sei und sehr viel Geld habe. Im November war die Rede davon, dass er sich in Frankreich bei der Fremdenlegion bewerben wolle, berichtete die Beschuldigte. Sie sei aber draufgekommen, dass das alles nicht stimme und wollte die Beziehung beenden. Am Tag der Bluttat habe es in einem Kaffeehaus eine Aussprache und Versöhnung gegeben. Das bestätigten zwei Kellnerinnen.
"Kindheit war nicht die Hölle auf Erden"
Am Vormittag hatte die Angeklagte im Prozess über ihre Vergangenheit gesprochen. Ihre Kindheit sei nicht "die Hölle auf Erden" - wie vom Anwalt behauptet - gewesen, sagte ihr Vater. Sie sei zwar von der Stiefmutter gequält worden, doch das habe er wegen seiner vielen Arbeit nicht mitbekommen. Dass seine Tochter eine Waffe besaß, sei ihm nicht bekannt gewesen. "Das hätte ich nicht akzeptiert."
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