Buchhalterin klagte

Start von Prozess gegen Burgstaller in Festspiel-Causa

Salzburg
27.06.2011 14:43
Im Zusammenhang mit der Osterfestspiel-Affäre ist Landeshauptfrau Gabi Burgstaller am Montag am Landesgericht Salzburg von einem Zivilrichter einvernommen worden. Sie war von der ehemaligen Buchhalterin des Festivals wegen Kreditschädigung geklagt worden. Ihrer Ansicht nach hatte Burgstaller ihr in zwei Interviews Mitschuld an den Malversationen gegeben, was die Landeshauptfrau nun aber bestritt: "Ich habe ihr kein kriminelles Handeln unterstellt", betonte sie. Der Prozess wurde zur Einvernahme der Buchhalterin auf 11. Oktober vertagt. Insgesamt stehen 15 Zeugen auf dem Verhandlungsplan.

Zivilrichter Walter Dalus hatte sich zu Beginn vergeblich um einen außergerichtlichen Vergleich bemüht. Er warf den Ball der beklagten Landeshauptfrau zu, mit dem Hinweis, dass das Strafverfahren gegen die Buchhalterin und Steuerberaterin Brigitte K. von der Staatsanwaltschaft Salzburg bereits eingestellt worden sei. Man könne den Streit durch eine Unterlassungserklärung oder einen Widerruf beilegen. Doch die Fronten blieben verhärtet.

Aussage nur "persönliche Meinung"
Burgstallers Rechtsvertreter Alfred Hammerer erklärte, die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Buchhalterin sei nicht rechtskräftig, und zweitens habe Burgstaller der Klägerin kein kriminelles Verhalten vorgeworfen. Die Aussage, "dass die Menschen mehr Mut haben und nicht bei jedem kriminellen Akt mittun sollten, dass zu wenig hingeschaut werde", sei ihre persönliche Meinung gewesen, konkretisierte die Landeshauptfrau: "Es gibt die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und persönlichem Werturteil. Missbrauch des Vertrauens ist etwas sehr Subjektives."

Der Anwalt von K., Herbert Hübel, entgegnete, Burgstaller habe seine Mandantin auch namentlich als "zentrale Figur" des Ganzen bezeichnet, und pochte deshalb auf einen Widerruf. "Es wundert mich, dass Sie als Frau nicht das Gespür hatten, nicht auf jemanden loszuschlagen, der sich nicht wehren konnte. Sie will, dass ihre Ehre wiederhergestellt wird", so Hübel, der die Bemessungsgrundlage für die Kreditschädigung mit 32.620 Euro beziffert.

"Nichtweitergabe von Informationen"
In der mehrstündigen Einvernahme präzisierte die Landeshauptfrau dann ihre Vorwürfe an K., und was sie unter "Mittun" versteht: die "Nichtweitergabe von Informationen" eines Kontrollorgans. Über den Schreibtisch von K. seien alle Rechnungen der Osterfestspiel-Gesellschaft gegangen, so Burgstaller. Es hätte ihr auffallen müssen, dass der damalige Technische Direktor der Sommerfestspiele 1,9 Millionen Euro zusätzlich erhalten habe, obwohl seine Leistungen in einem Kooperationsvertrag der Sommerfestspiele mit den Osterfestspielen ohnedies inkludiert gewesen seien. "Ein Faktum ist, dass sie informiert war, dass man sich bei den Sommerfestspielen Gedanken gemacht hat über mögliche Unregelmäßigkeiten. Sie hätte die Möglichkeit gehabt, unregelmäßige Zahlungen zu stoppen oder zumindest aufzuklären." K. sei ja als Steuerberaterin quasi eine Abteilungsleiterin bei den Sommerfestspielen gewesen.

Ein weiterer Vorwurf Burgstallers betraf den Jahresabschluss 2008/09 für die Osterfestspiele: Den habe K. wohl selbst erstellt, meinte die Landeschefin: "Nach meiner Beurteilung hätte sie wissen müssen, dass dieses Geschäftsjahr einen Überschuss bringt - ich gehe davon aus aufgrund der Spende der Vidyaev-Stiftung." Gleichzeitig sei aber im Finanzausschuss diskutiert worden, wie eine Insolvenzgefahr der Osterfestspiele abgewendet werden kann - etwa durch zusätzliche Sponsoren und eine Million Euro vom Subventionsträger, bestehend aus Stadt und Land Salzburg sowie dem Tourismusförderungsfonds.

Kritik an fehlendem Hinweis auf Überweisung
K. hätte im Finanzausschuss der Osterfestspiele auch auf eine dubiose Überweisung hinweisen sollen, sagte Burgstaller: Dass eine 300.000 Euro hohe Spende der Vidyaev-Stifung nicht an den Verein der Förderer der Osterfestspiele ging, sondern als Provision an eine Briefkastenfirma mit Sitz in Belize in der Karibik überwiesen wurde. Diese Überweisung ist auch Thema des Strafverfahrens gegen den mittlerweile entlassenen Technischen Direktor der Sommerfestspiele, Klaus K., und den ebenfalls entlassenen Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte, wegen Verdachtes der Untreue.

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