Üble Abzocke

53-Jähriger wegen Betrugs an Pfarrer zu Haft verurteilt

Oberösterreich
22.06.2011 16:47
Ein 53-jähriger Ungar, der einem oberösterreichischen Pfarrer 45.000 Euro herausgelockt und ihm eine Frau als Prostituierte vermittelt haben soll, wurde am Mittwoch im Landesgericht Ried im Innkreis wegen schweren Betrugs zu zweieinhalb Jahren Haft und Schadenersatz verurteilt. Vom Vorwurf des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels wurde er freigesprochen. Er berief, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Ungar hatte dem Pfarrer im September 2010 eine Frau als Haushälterin vermittelt und dafür 3.000 Euro Provision kassiert. In der Folge habe er dem Geistlichen insgesamt noch 42.000 Euro herausgelockt, so die Anklage. 22.000 Euro für die Tumor-Behandlung der Mutter der Ungarin und 20.000 Euro für ihre mit Schulden belastete Wohnung in ihrem Heimatland.

Der Richter begründete die Strafe am oberen Ende des Rahmens (auf schweren Betrug stehen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe) damit, dass ab einer Summe von 50.000 Euro bis zu zehn Jahren Haft drohen und da sei man ganz nahe dabei. Die Vorhaft seit Oktober 2010 wird dem Ungarn angerechnet. Die 45.000 Euro muss er dem Geistlichen zurückzahlen.

"Es nützt der Schwerenöter die guten Eigenschaften des Opfers, Hilfsbereitschaft und Schwäche, und der Betrug funktioniert reibungslos", sagte der Richter. Der Angeklagte und die Frau hätten sich wohl gedacht, mit dem Pfarrer "können sie machen was sie wollen, den zocken sie ab".

Zeuge nicht auffindbar
Die Staatsanwaltschaft berief sich auf die glaubwürdigen Aussagen des Geistlichen und drei weiterer Zeugen. Der Beschuldigte sagte aus, dass er das Geld vom Pfarrer wohl bekommen habe. Er habe es aber an einen Mann in Ungarn weitergeleitet, bei dem die Pfarrhaushälterin Schulden für ihre Wohnung gehabt hätte. Der Verteidiger hatte die Einvernahme dieses Mannes beantragt. Er war aber nicht auffindbar. Auch die Frau, die in Ungarn einvernommen worden war, kennt den vom Beschuldigten genannten Namen nicht.

Im Arbeitsvertrag der Pfarrhaushälterin waren auch "Extra-Spezialdienste" angeführt, die aber sofort zu bezahlen seien. Auf die Frage des Richters, wofür dieser Lohn sei, antwortete der Angeklagte: "Das ist für Sex". Der Priester gab an, er könne sich vorstellen, dass damit Liebesdienste gemeint seien und sagte, dass er diesen Passus herausnehmen hätte sollen. Schon in einer früheren Verhandlung gab er an, dass er keinen Sex mit der Frau gehabt habe. Dies wurde von drei Zeuginnen untermauert, die sagten, dass sie sich das nicht vorstellen könnten.

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