Solange es keinen automatischen Steuerausgleich gebe, sollten sich die Menschen ihr Geld auch in Zukunft zurückholen, meinte AKNÖ-Präsident Hermann Haneder: "Die Beschäftigten der unteren Einkommensklassen zahlen häufig zu viel Lohnsteuer. Dieses Geld liegt beim Finanzminister. Die einzige Möglichkeit, es wieder zu holen, ist der Steuerausgleich." Mehr als 13.000 Steuerausgleiche bzw. knapp 18.800 einzelne Steuererklärungen seien mit Hilfe der AKNÖ gemacht worden, einige davon rückwirkend für fünf Jahre. Am häufigsten abgesetzt wurden Kosten für Hausbau und Wohnung, Pendlerpauschale, andere Werbungskosten sowie Kinderfreibeträge und Kinderbetreuungskosten.
Freibeträge nützen nur den Besserverdienern
Zwar können Fahrtkosten zum Arbeitsplatz oder die Kosten für Kinderbetreuung von der Steuer abgesetzt werden – allerdings nur in Form von Freibeträgen. Die derzeitigen Freibeträge würden aber die Besserverdiener bevorzugen. "2.000 Euro Hortkosten ergeben bei einem Besserverdiener 864 Euro Steuergutschrift. Eine wenig verdienende Alleinerzieherin, die teilzeitbeschäftigt ist und keine Lohnsteuer bezahlt, bekommt Null", so Haneder. Das sei ungerecht, da die Kosten sowohl für Besserverdiener als auch für weniger gut Verdienende gleich hoch seien. Die AKNÖ spreche sich deshalb für ein Modell mit steuerlichen Absetzbeträgen aus statt Freibeträgen, die die Besserverdiener bevorzugen würden.
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