"Gries" ist keine Gemeinde, sondern eine Ortschaft. Ein Ortsteil liegt im Gemeindegebiet von Bruck, ein Teil im Gemeindegebiet von Taxenbach. Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See verhängte die Strafe am 20. November 2008, weil der Akademiker auf der B311 im "Ortsgebiet von Bruck an der Glocknerstraße" die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 13 km/h überschritten hatte.
Vermessungsamt kennt kein "Gries im Pinzgau"
Der Pinzgauer führte dagegen zwei Argumente an, warum er nicht zahlen müsse: Zum einen sei er nicht in Bruck, sondern in Taxenbach zu schnell gefahren. Auch das Verkehrszeichen Ortsende "Gries im Pinzgau" stehe nicht in Bruck, sondern auf Gemeindegebiet von Taxenbach. Zum anderen erkläre eine Verordnung der BH Zell am See jenen Straßenabschnitt, wo er zu schnell unterwegs war, zum Ortsgebiet von "Gries". In den Straßenkarten des Vermessungsamtes existiere ebenfalls keine Ortsbezeichnung "Gries im Pinzgau".
Beim Unabhängigen Verwaltungssenat war der Verkehrssünder mit seiner Beschwerde bereits abgeblitzt, wogegen der VfGH in einem Prüfungsbeschluss Bedenken geäußert hatte. Möglicherweise sei der Wortlaut auf der Ortstafel tatsächlich nicht korrekt, sagte Neuwirth. Falls der VfGH zu dem Ergebnis komme, dass die Bezeichnung nicht richtig ist, werde sie angepasst, erklärte Bezirkshauptfrau Rosemarie Drexler. Ein Mitarbeiter konkretisierte, dass durch den Zusatz "im Pinzgau" eindeutig erkennbar sein solle, dass der Ortsteil im Pinzgau liegt, "es gibt ja mehrere 'Gries' in Österreich".
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