Kaum Kontrollen

Jugendschutz in Salzburg: Schon mit 14 in den Spielsalon

Salzburg
03.06.2011 19:29
Um den Jugendschutz in Wettlokalen ist es in Salzburg schlecht bestellt, wie ein Test der Arbeiterkammer nun bestätigt. Ein erst 14 Jahre alter Schüler sollte in neun Lokalen versuchen zu "zocken". In sechs wurde er ohne Probleme eingelassen, nur drei Mal fragten die Betreiber nach seinem Alter und verweigerten ihm den Zutritt. Namen der betroffenen Wettlokale wolle die AK (noch) nicht nennen, die Betreiber kommen diesmal noch mit einer "gelben Karte" davon.

"Die Beschwerden von Eltern, deren Kinder in Spiellokalen waren, sowie von Einrichtungen, die mit Süchtigen zu tun haben, haben sich in jüngster Zeit gehäuft. Deswegen beschlossen wir zu testen, wie es um den Jugendschutz in den Wettbüros steht. Diese dürften niemand im Alter unter 18 Jahre hineinlassen", schildert die Konsumentenschützerin Daniela Gabler der "Krone".

Überhaupt keine Kontrolle in sechs Lokalen
Gemeinsam mit dem 14-jährigen Schüler Andreas Matschl aus Seekirchen begab sich Gabler Mitte Mai in insgesamt neun Wettbüros. Das Ergebnis erschütterte die Frau: "In sechs Lokalen gab es überhaupt keine Kontrolle. Unsere Testperson konnte sogar eine Wette platzieren und am Automaten spielen. Niemand wies ihn darauf hin, dass das in verboten ist.

Dabei haben wir Andreas bewusst ausgewählt. Es ist offensichtlich, dass er noch keine 18 Jahre alt ist", so Gabler. Außerdem wurden die Lokale unter der Woche nachmittags besucht. "Zu dieser Zeit ist wenig los. Damit die Unternehmen auch die Chance haben, auf unseren Probanden aufmerksam zu werden", so die Konsumentschützerin weiter.

Diese Chance wurde in den meisten Wettbüros nicht genutzt. In einem Büro erklärte ein Angestellter dem Schüler sogar, wie der Wettautomat genau funktioniert. Andreas spielte, setzte 2 Euro ein und gewann 14,80 Euro. Für einen Jugendlichen, der nicht in Begleitung der AK-Experten ist, wäre dies bereits ein gefährlicher Einstieg in eine eventuelle Suchterkrankung gewesen. Nur in drei Lokalen wurde Andreas der Zutritt verweigert. "Dort fragte man nach seinem Alter", sagt Gabler.

Diesmal nur "Gelbe Karte" für Betreiber
Der Test zeige, wie unzureichend das Personal in den Wettbüros teilweise geschult wurde. Die Regelungen seien einfach und unmissverständlich. "Das muss jeder Firmeneigentümer seinen Mitarbeitern vermitteln – und die müssen die Vorgaben konsequent beachten", so Gabler.

Auch Arbeiterkammer-Präsident Siegfried Pichler zeigte sich betroffen: "Das Gesetz muss eingehalten werden. Wir wollen die Jugend schützen". Namen der betroffenen Wettlokale wolle die AK (noch) nicht nennen, doch die Betreiber sollten sich diese "gelbe Karte" zu Herzen nehmen, mahnt Pichler.

Hoffnung, dass Unternehmen gescheiter werden
In absehbarer Zeit werde die AK eine weitere Erhebung durchführen. Wird der Jugendschutz dann immer noch missachtet, benennt die AK die betreffenden Lokale und erstattet Anzeige", warnt Siegfried Pichler. "Wir setzen aber darauf, dass die Unternehmen gescheiter werden."

Das hat übrigens schon einmal funktioniert: 2009 und 2010 testete die AK, welche Firmen nicht jugendfreie DVDs an Kinder verkaufen. Auf das schockierende Ergebnis der ersten Erhebung folgten im nächsten Jahr deutlich schärfere Kontrollen des Alters durch die Mitarbeiter der geprüften Handelsketten.

Lässt ein Wettbüro-Betreiber in Salzburg Minderjährige ins Lokal, muss er 3.700 Euro Strafe zahlen. Einem Wiederholungstäter droht der Entzug der Gewerbeberechtigung. "Studien belegen, dass bereits 40 Prozent der Spielsüchtigen unter 18 Jahre alt sind. Es ist höchste Zeit, dass etwas unternommen wird", so Konsumentenschützerin Daniela Gabler.

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