Dienstrechtsreform

Land setzt Sparstift bei seinen Bediensteten an

Oberösterreich
30.05.2011 11:58
Das Land Oberösterreich will bei seinen Mitarbeitern sparen. Eine Änderung des Dienstrechtes soll im Endausbau jährlich bis zu 15 Millionen Euro an Kostendämpfung bringen. Am 6. Juni will Personalreferent LHStv. Franz Hiesl seine Vorlage in die Regierung einbringen, mit einem Beschluss im Landtag ist frühestens im September zu rechnen.

Gespart wird sowohl im Amt der Landesregierung als auch beim landeseigenen Spitalträger gespag und bei den Pensionisten: Insgesamt erwartet sich Hiesl 2012 knapp 8,9 Millionen Euro an Kostendämpfung, 2013 sollen es bereits elf Millionen, 2014 rund 13 Millionen und 2015 gut 13,5 Millionen Euro sein.

"Echte 40-Stunden-Woche", kein freier Karfreitag
Die Dienstrechtsreform enthält unter anderem die Abschaffung des bisher arbeitsfreien Karfreitags sowie die Einführung der "echten 40-Stunden-Woche". Bisher bekamen die Landesbediensteten 40 Stunden bezahlt, mussten aber nur 38,5 Stunden arbeiten. Künftig sollen Mittagspausen etc. nicht mehr in die Arbeitszeit eingerechnet werden. Durch diese Maßnahmen können mittelfristig Dienstposten reduziert und ab 2015 im Amt der Landesregierung sowie beim Spitalsträger gespag insgesamt mindestens 3,2 Millionen Euro pro Jahr mehr in der Kassa bleiben. Davor wird nur ein Teil des Einsparungsvolumens lukriert.

Der Entfall des sogenannten Differenzwochengeldes, einer in der Privatwirtschaft nicht üblichen Sonderzahlung, soll 1,4 Millionen, die Urlaubsaliquotierung im Jahr des Ausscheidens rund 400.000 Euro jährlich bringen. Die Erschwernisabgeltung für Bildschirmarbeiten wird gestrichen (220.000 Euro), bei den Dienstgeberbeiträgen in der Krankenfürsorge werden im Zeitraum von 2012 bis 2017 durchschnittlich 2,1 Millionen Euro pro Jahr eingespart. Die Witwenpensionsregelung wird an das Bundesbeamten- bzw. ASVG-Pensionsrecht angepasst (70.000 Euro).

Auch bei den anderen Beamten-Pensionen setzt das Land den Sparstift an: Der Pensionssicherungsbeitrag von derzeit rund zwei Prozent der Bruttopension wird um bis zu 0,8 Prozentpunkte erhöht. Zudem werden Pensionen über 120 Prozent der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage (mehr als 5.040 Euro brutto im Monat) nicht mehr, jene über der ASVG-Höchstpension (2.900 Euro) in geringerem Ausmaß als bisher erhöht. Dadurch soll das Pensionsbudget um 1,1 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.

Beschluss könnte am 29. September erfolgen
Mittlerweile ist das Paket aus der Begutachtung zurück, jetzt müssen die Stellungnahmen auf- bzw. eingearbeitet werden. Die Verhandlungen mit der Personalvertretung - für Hiesl, der auch oberösterreichischer ÖAAB-Obmann ist, eine heikle Mission - laufen noch. Große Änderungen erwartet man aber im Büro des Personalreferenten nicht mehr. Man sei guter Dinge, hieß es. Ein Beschluss im Landtag könnte am 29. September erfolgen.

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