Kuckuck "aufgepickt"

Salzburger Anwalt pfändet Kunst im Wiener Belvedere

Salzburg
27.05.2011 13:17
Der Kuckuck klebt nicht wirklich, aber zumindest symbolisch - und zwar auf drei Kunstwerken im Wiener Belvedere. Die zwei Bilder und die Statue gehören der Tschechischen Republik, sind Leihgaben für die Ausstellung "Dynamik" und sind jetzt mithilfe eines Salzburger Anwalts – er vertritt eine Liechtensteiner Firma – gepfändet worden.

Ein Gericht gab dem Mandanten des Salzburger Anwalts Dr. Eugen Salpius Recht und sprache dem Liechtensteiner Händler von Blutplasma eine Entschädigung zu. Die Tschechische Republik muss für die "Benachteiligung auf dem Markt" 115 Millionen Euro zahlen. Das war zwar schon vor drei Jahren, Geld hat der Blutplasma-Händler aber nie gesehen. Dafür ist jetzt Anwalt Salpius ins Belvedere marschiert, um das Geld einzutreiben. Er pfändete drei wertvolle Kunstwerke der Prager Nationalgalerie, versah sie also symbolisch mit einem Kuckuck.

"Haben das Recht auf unserer Seite"
"Wir haben das Recht auf unserer Seite. Da die Kunst im Besitz der Tschechischen Republik ist, dürfen wir das", betonte Salpius am Donnerstag gegenüber der "Krone", die ihn in Köln erreichte. Der Salzburger Anwalt und Experte für solche Fälle scheint generell auf den Spuren von Belvedere-Chefin Agnes Husslein unterwegs zu sein, die ja auch Direktorin des Salzburger Rupertinums war. "Das hat definitiv nichts mit ihr persönlich zu tun. Vor ein paar Jahren habe ich allerdings schon einmal Kunst – in einem ganz anderen Fall als dem aktuellen – im Salzburger Rupertinum pfänden lassen. Damals war Agnes Husslein dort Direktorin", erinnerte sich Salpius.

Erlös wird nur einen Teil der Schulden tilgen
Trotz der Pfändung beweist der Anwalt ein Herz für das Belvedere. "Die Ausstellung dauert noch bis Sonntag. Bis dahin bleiben die Kunstwerke, wo sie sind – vorläufig. Wir werden sie versteigern, wenn die Tschechische Republik nicht bezahlt. Der Erlös wird einen Teil der Schulden tilgen, aber das ist nur der erste Schlag", kündigten Salpius und seine Anwaltskanzlei in der Salzburger Franz-Josef-Straße an. Er hofft, auch noch das restliche Geld im Namen seines Mandanten aus Liechtenstein zu bekommen. "Im Grunde genommen ist jedes Kunstwerk betroffen, das sich in einem Land befindet, das das sogenannte New Yorker Abkommen unterzeichnet hat. Das sind fast alle Staaten der Welt", erläuterte der Anwalt.

Solange die Tschechische Republik die Entschädigung also nicht zahlt, kann Salpius überall "zuschlagen". "Ich sehe die Pfändung der drei Kunstwerke in Wien als ersten Schritt. Weitere Aktionen werden wir in den nächsten Tagen setzen", versicherte der Anwalt.

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