Zu Tode gefoltert

20, 18 und zehn Jahre Haft für Bluttat im Höllental

Niederösterreich
24.05.2011 17:05
Im Prozess um die Bluttat im Höllental sind am Landesgericht Korneuburg am Dienstag ein 53-Jähriger und ein 27-Jähriger wegen erpresserischer Entführung mit Todesfolge zu 20 bzw. 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein 44-jähriger Komplize fasste für die Beteiligung an der Entführung zehn Jahre aus. Das Opfer, ein 57-jähriger Wiener, war am 4. Mai 2010 an einer Tankstelle in Wien-Donaustadt in ein Auto gezerrt worden und starb dann nach massiven Misshandlungen. Die Leiche wurde im Höllental (Bezirk Neunkirchen) abgelegt.

Mit diesem einstimmigen Urteil folgten die Geschworenen der Verteidigung, die Staatsanwältin hatte Mord angeklagt. Sie gab keine Erklärung ab, der Erstangeklagte nahm Bedenkzeit. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.

Für Staatsanwältin Birgit Kirchler hat das Beweisverfahren eindeutig ergeben, dass die erpresserische Entführung in einem Mord endete. Sie hatte sich gegen die auf fahrlässige Todesfolge infolge der Schläge lautende Eventualfrage ausgesprochen. "Stellen Sie sich vor, was das Opfer in den letzten Stunden seines Lebens durchmachen musste", führte sie den Geschworenen in ihrem Schlussvortrag noch einmal die Verletzungen und die Fesselung vor Augen.

Keine Überlebenschance wegen "unglaublicher Brutalität"
Geknebelt, ein Seil um den Hals geschlungen und über eine Reckstange gespannt sei der 57-Jährige "regelrecht aufgehängt" worden. Aufgrund der mit größter Wucht ausgeführten Schläge habe er das Gleichgewicht verloren und sich sogar um die eigene Ache gedreht - und bekam immer weniger Luft, bis er erstickte. Jeder Schlag habe dazu beigetragen, dass das Opfer immer weiter zusammensackte. "Kein Mensch würde auf die Idee kommen, dass jemand diese unglaubliche Brutalität überleben kann." Jeder Laie hätte erkennen können, dass der Mann dem Tod ausgesetzt war - die beiden Angeklagten hätten seinen Tod in Kauf genommen. Und sie hätten nicht darauf vertrauen können, dass er diese Misshandlungen - wenn er sie überlebt hätte - für sich behalten würde. Kirchler erinnerte an eine Aussage des als Schläger engagierten Zweitangeklagten, wonach er bereits im Auto unmittelbar nach der Entführung das Gefühl gehabt habe, das Opfer wisse, dass es um sein Leben gehen würde.

Der Erstangeklagte habe sich im Verfahren bemüht, die ganze Geschichte herunterzuspielen und keine Verantwortung übernommen, erklärte die Staatsanwältin. Aus ihrer Sicht handelte er - im Gefühl, bei einem zurückliegenden "Geschäft" vom Opfer reingelegt worden zu sein - aus Rache und Habgier. Er habe den ihm seit Jahrzehnten bekannten 57-Jährigen observiert und dann Helfer gesucht, die aus Geldmangel an seinem Entführungsplan mitwirkten.

Erstangeklagter schiebt Schuld auf Boxer
Der Verteidiger des Erstangeklagten, Wolfgang Blaschitz, plädierte auf fahrlässige Todesfolge der erpresserischen Entführung. Sein Mandant habe - ohne vorherige Absprache - die Verantwortung über das Vorgefallene übernommen: Und zwar als Denker und Kopf, nicht als Handelnder. Der Tod des 57-Jährigen sei nicht geplant gewesen, sondern auf die "Alleintätigkeit" des Zweitangeklagten zurückzuführen.

Kausal für den Tod des Opfers seien die finalen Schläge des Boxers gewesen, meinte der Anwalt. Dass sein Mandant nicht den Mumm aufbrachte, den 27-Jährigen davon abzuhalten, war wohl Angst, sich dann auch dem Gewaltexzess auszusetzen. Bei der Strafbemessung würden das reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit des 53-Jährigen mildernd zu werten sein.

Anwalt: Zweitangeklagter hatte kein Motiv für Mord
Thomas Nirk, Verteidiger des Zweitangeklagten, räumte die "eklatante" Gewaltanwendung durch den 27-Jährigen ein. Dieser hätte jedoch kein Motiv gehabt, das ihm unbekannte Opfer zu töten. Die entscheidende Frage sei, wer die letzten Schläge ausgeteilt habe, appellierte er an die Geschworenen, "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) für seinen Mandanten und auf schwere Körperverletzung mit Todesfolge zu entscheiden.

Der Verteidiger des 44-Jährigen, Manfred Dimmy, verwies auf dessen untergeordnete Rolle bei der Entführung - als Fahrer und indem er sein Haus zur Verfügung gestellt hatte. Die Schuldfrage an der Beteiligung sei klar: Sein Mandant habe sich von Beginn an reuig und geständig gezeigt, ersuchte Dimmy die Laienrichter um eine deutliche Differenzierung der Strafen und ein Urteil an der unteren Grenze des Strafrahmens. Sein unbescholtener Mandant habe immer gearbeitet, hatte private und finanzielle Probleme - nach Scheidung und auch Trennung von seiner Lebensgefährtin - und wurde zudem krank, weshalb er zur Schmerzbekämpfung Drogen konsumierte. Das Motiv, überhaupt mitzumachen, sei im Versprechen, Kokain zu erhalten, gelegen. Hätte er gewusst, was passieren wird, hätte er sich nie beteiligt - und während der tödlichen "Befragung" des Opfers auch nicht sein Haus verlassen.

Zweit- und Drittangeklagter sprachen zu Angehörigen
Während sich der Erstangeklagte den Worten seines Verteidigers anschloss, entschuldigten sich die beiden anderen bei der im Saal anwesenden Mutter und den Angehörigen des Opfers. Was passiert ist, sei schrecklich und nicht wiedergutzumachen, sagte der 27-Jährige - "durch nichts zu rechtfertigen", meinte der 44-Jährige.

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