Prozess in Krems

“Bombenbastler” zu zehn Jahren Haft verurteilt

Niederösterreich
19.05.2011 17:24
Zehn Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - so lautete am Donnerstag am Landesgericht Krems das - nicht rechtskräftige - Urteil gegen einen 76-Jährigen, der die Bezirkshauptmannschaft Horn am 15. Dezember 2010 mit einer selbst gebastelten, scharfen Bombe in Angst und Schrecken versetzt hatte. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten des versuchten Mordes, der versuchten vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel und auch eines Vergehens nach dem Waffengesetz schuldig.

Der Mann hatte laut Anklage damals einen ihn betreuenden Sozialarbeiter aufgesucht, plötzlich die Zündschnur der selbst gebastelte Sprengvorrichtung in Brand gesteckt und das explosive Paket auf den Schreibtisch geworfen. Da die Zündschnur aber nicht völlig abbrannte, kam es zu keiner Explosion. Die Bombe war aber laut Experten voll funktionsfähig und hätte die tödliche Wirkung einer Splitterbombe gehabt. Das Gebäude wurde damals evakuiert, der Entschärfungsdienst rückte an. Der 76-Jährige wurde noch am Tatort festgenommen.

Der Sozialarbeiter hatte seit Oktober 2010 mit dem Beschuldigten Kontakt. Am 14. Dezember, als der 76-Jährige zum zweiten Mal im Spital war, habe er ihn besucht, sagte der Zeuge. Es sei aber kein Gespräch möglich, der Mann "nicht zugänglich" gewesen wäre. Er habe behauptet, dass die Fürsorge seine Pension kassiere.

Sozialarbeiter schloss sich in Nebenzimmer ein
Nach Rücksprache mit dem Oberarzt wurde ein Sachwalterschaftsverfahren eingeleitet. Die Anmeldung dafür sei am folgenden Tag fertig gewesen - da war der Angeklagte aber aus dem Spital verschwunden. Eine Stunde später sei er dann in der BH aufgetaucht. Dann sah der Zeuge aus dem Augenwinkel einen Feuerschein, etwas landete auf seinem Schreibtisch und jemand rannte aus dem Zimmer. Angst um sein Leben habe er in dieser Sekunde nicht gehabt, meinte er, worauf ihn Richterin Andrea Hüttl daran erinnerte, dass er sich anschließend mit einer Kollegin eineinhalb Stunden in einem Nebenzimmer eingesperrt hatte.

Die damals im Einsatz stehenden Polizisten gaben die Aussage des 76-Jährigen wider, wonach der Sprengsatz "scharf" war. Einem Beamten des Innenministeriums zufolge war das Ausbleiben einer Explosion nur dem Umstand zu danken, dass die Zündschnur vorzeitig erlosch.

Angeklagter laut Gutachten paranoid und verschroben
Der psychiatrische Sachverständige Richard Billeth attestierte dem Beschuldigten eine Persönlichkeitsstörung und geistige und seelische Abartigkeit höheren Grades. Er sprach von paranoiden Zügen, die Grundhaltung des Mannes ohne soziale Kontakte sei misstrauisch, nachtragend, verschroben, fanatisch, voll Groll und Wut. Darüber hinaus liege eine neurologische Störung vor, kleine Schlaganfälle - ersichtlich auch an Schwerfälligkeit und Bewegungsarmut - hätten zu einer Hirnschädigung geführt. Beides kombiniert ergebe eine ungünstige Zukunftsprognose - derartige Vorkommnisse könnten sich wiederholen, weshalb eine Einweisung in eine Anstalt empfohlen wurde.

Staatsanwältin Kristen Sterlini verwies darauf, dass der ausgebildete Sprengmeister trotz - wegen seiner "problematischen" Persönlichkeit - verhängtem Waffenverbot Revolver und Munition besaß. Er habe sich bisher geständig gezeigt und von einem "Selbstmordkommando" gesprochen. Motiv sei gewesen, dass er sich von der Behörde um eine Pensionszahlung aus der Schweiz geprellt fühlte - was nicht stimmte.

Angeklagter streitet Tötungsabsicht nun ab
Sein Mandant habe nicht töten, sondern "die Herrschaften nur erschrecken" wollen, meinte Anwalt Michael Imre. Aufgrund der zuvor angefeuchteten Zündschnur sei die Bombe von mangelhafter Qualität gewesen. Richterin Andrea Hüttl hielt dem uneinsichtig wirkenden, leicht aufbrausenden Angeklagten vor, dass sowohl die Version der nassen Zündschnur als auch das Leugnen der Tötungsabsicht neu sei. Gegenüber der Polizei habe er ausgesagt, seinen eigenen Tod in Kauf genommen zu haben, die Bombe hätte große Sprengkraft gehabt und den Sozialarbeiter schwer verletzen oder töten können. Wenn der Beamte tot gewesen wäre, wäre es ihm auch egal, habe der 76-Jährige vor Polizei und Haftrichter gesagt.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Niederösterreich



Kostenlose Spiele