Franken-Kredite

Gerichtsurteil laut Gutachter nicht vor 2012 zu erwarten

Oberösterreich
19.05.2011 13:19
Nach der angekündigten Klage der Stadt Linz im Zusammenhang mit verlustreichen Swap-Geschäften zur Absicherung von Franken-Krediten gegen die BAWAG PSK dürfte es bis zum Prozessende noch ein langer Weg werden. Der von der Stadt bestellte Gutachter Meinhard Lukas rechnet nicht vor 2012 mit einem Gerichtsurteil in erster Instanz.

Die Stadt hat zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Millionen Schweizer Franken (152 Millionen Euro) im Jahr 2007 mit der BAWAG einen Swap-Vertrag abgeschlossen. Durch die Kursentwicklung könnte das nun zusätzlich 264 Millionen Euro - also fast das Doppelte der Kreditsumme - verschlingen.

Stadt verlangt Rückabwicklung
Die Stadt Linz verlangt nun eine Rückabwicklung und will voraussichtlich Ende Mai bzw. Anfang Juni eine Klage gegen die Bank einbringen: unter anderem wegen des Vorwurfs des "Wuchers" und der "arglistigen Täuschung". Man sei nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden - was das Kreditinstitut jedoch bestreitet.

Über maximales Risiko "missverständlich" informiert
Der Beamte, der den Vertrag abgeschlossen hat und zurückgetreten ist, habe den Finanzausschuss laut Gutachten über das maximale Risiko des Geschäfts "zumindest missverständlich" informiert. Er habe in seinen Berechnungen den historischen Tiefstand des Franken berücksichtigt, im Vertrag sei dieser aber nicht vorgesehen. Eine Analyse hätte zudem das "gravierende Risikopotenzial" offenlegen müssen, betont der an der Expertise beteiligte Bankwirtschaftsexperte Teodoro Cocca.

Vertrag könnte unwirksam werden
Der Abschluss eines Swap-Deals sei darüber hinaus nicht vereinbar mit der Annahme einer vorsichtigen Verwaltung der Gelder. "Dass eine Kommune nicht die Kompetenz zum Spekulieren hat, kann einer Bank nicht verborgen bleiben", so Lukas am Donnerstag. Laut dem Gutachter könnte der Vertrag aus mehreren Gründen unwirksam werden: Es müsse geklärt werden, ob es einer Genehmigung des Gemeinderates oder sogar des Landes bedurft hätte.

Beweisaufnahme vermutlich im Herbst
Im Fall einer Auflösung könne die Stadt Linz bereits erbrachte Leistungen zurückfordern. Die BAWAG PSK könnte im Gegenzug versuchen, die Stadt auf Schadenersatz zu klagen. Die Stadt habe jedenfalls überaus gewichtige Argumente für ihren Rechtsstandpunkt, so die Expertise. Lukas geht davon aus, dass es im Herbst zur Beweisaufnahme kommt und dann bis ins Jahr 2012 hinein verhandelt wird.

Die Parteien sind sich - wie berichtet - nicht einig, ob der Kontrollausschuss für eine Untersuchung der Finanzgeschäfte ausreichend ist. FPÖ und ÖVP treten für einen "Untersuchungsausschuss" eine, SPÖ und Grüne halten davon nichts.

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