Tödlicher Crash

Lenker bekommt durch Berufung milderes Urteil

Oberösterreich
10.05.2011 12:33
Ein Autolenker, der im August 2010 einen Unfall mit zwei Todesopfern auf der Salzkammergut-Straße (B145) verschuldet hatte, hat in der Berufungsverhandlung am Dienstag im Oberlandesgericht Linz ein von ihm angestrebtes milderes Urteil erreicht. Es blieb zwar bei der vom Landesgericht Wels im vergangenen November verhängten Strafe von 18 Monaten, statt sechs Monaten wurden aber nur vier unbedingt ausgesprochen. Der Berufung der Staatsanwaltschaft, die eine höhere Strafe verlangt hatte, wurde nicht stattgegeben.

In der Berufungsverhandlung gab es zum Sachverhalt nichts Neues: Er wisse noch, wie er ins Auto eingestiegen sei, dann nichts mehr, sagte der Angeklagte zum Unfallhergang. Er zeigte sich jedoch weiterhin geständig.

Er war an dem Augustabend mit einem geborgten 710 PS starken Auto zuerst im Sonnsteintunnel am Traunsee mit 160 km/h, wo eine 70er-Beschränkung gilt, ins Schleudern geraten, konnte aber den Wagen noch abfangen, wie die Videoüberwachung zeigte. Danach fuhr er langsamer. Doch im anschließenden Bartelkreuztunnel beschleunigte er auf feuchter Fahrbahn erneut auf 150. Das Heck des Pkws brach aus. Zuletzt stieß er gegen einen entgegenkommenden Klein-Lkw.

"Komme nicht darüber hinweg"
Dessen 67-jähriger Lenker und ein 43-jähriger Beifahrer des Unfalllenkers - einer seiner Freunde - wurden getötet. Der 50-Jährige selbst erlitt schwere Verletzungen und lag mehrere Tage in der Intensivstation. Er sei sich seiner Schuld bewusst. Er befinde sich in ärztlicher Behandlung, komme aber über das Geschehene nicht hinweg.

Die persönlichen Folgen: Seine Frau habe sich von ihm scheiden lassen, er sei körperlich beeinträchtigt, bei den von der Haftpflicht geleisteten Zahlungen an die Angehörigen der Toten stünden Regressforderungen im Raum. Das geborgte und zerstörte Auto habe er bezahlen müssen.

Das Berufungsgericht blieb angesichts des hohen Verschuldensgrades - der Angeklagte war mehr als das Doppelte der erlaubten Geschwindigkeit gefahren - dabei, dass ein Teil der Strafe unbedingt zu verbüßen sei. Allerdings schloss es die Möglichkeit einer Fußfessel nicht aus. Das hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Die als Privatbeteiligte auftretenden Angehörigen wurden mit ihren über ein bestimmtes Ausmaß hinausgehenden Forderungen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele