Republik zahlt nicht

Kampusch mit Millionenforderung abgeblitzt

Österreich
03.05.2011 15:08
Natascha Kampusch wird von der Republik Österreich keine Entschädigung für ihr Martyrium in der Gefangenschaft ihres Entführers Wolfgang Priklopil erhalten. Sie hatte deswegen eine Million Euro gefordert. Die Finanzprokuratur habe die Forderung im Namen des Innenministeriums abgelehnt, da kein begründeter Verdacht gegen den Kidnapper vor der Selbstbefreiung der heute 22-Jährigen weitere Ermittlungen notwendig gemacht hätte, teilte Kampuschs Anwalt Gerald Ganzger am Dienstag in einer Aussendung mit.

Kampusch zeigte sich laut schriftlichem Statement ihres Rechtsvertreters gefasst: "Diese Ablehnung kommt nicht unerwartet, ich nehme sie mit Enttäuschung zur Kenntnis." Seine Mandantin werde die Absage des Innenministeriums nicht anfechten und keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten, erklärte Ganzger. Sie wolle keinen "jahrelangen Gerichtsprozess, der sie sehr belasten würde".

Das Innenministerium wollte die Entscheidung nicht weiter kommentieren: "Wir sind der Meinung, dass in dem Schreiben der Finanzprokuratur alles gesagt ist", erklärte Sprecher Rudolf Gollia.

Eine Million Euro gefordert
Eingereicht worden war der Antrag auf eine Entschädigung von einer Million Euro in der letzten Februarwoche mittels eines Aufforderungsschreibens an die Finanzprokuratur. Dabei führte Ganzger ins Treffen, dass Kampusch wegen polizeilicher Ermittlungspannen nicht schon kurz nach ihrer Entführung im März 1998 befreit worden sei. In der Aussendung am Dienstag betonte er erneut, dass Vertuschungsversuche von Ermittlungsfehlern durch die Aussage des Ex-Chefs des Bundeskriminalamts, Herwig Haidinger, dokumentiert seien.

Kampusch: "Menschlich unverständliche Haltung"
Kampusch kritisierte die Entscheidung über ihren Anwalt: Seine Mandantin nehme die "menschlich völlig unverständliche Haltung" des Innenministeriums, das keine Verantwortung für den Fall übernehmen wolle, zur Kenntnis. Kampusch habe "angesichts der zahlreichen Schlampereien und Ermittlungsfehler" zumindest auf eine "symbolische Geste der Wiedergutmachung" gehofft. Innenministeriums-Sprecher Gollia ließ dies nicht gelten: "Als Bund bzw. Behörde kann man keine Geste 'hergeben'. Wir haben einen rechtlichen Rahmen, in dem wir tätig sind."

Anwalt: Entschädigung wäre in Hilfsprojekte geflossen
Kampusch habe die Entschädigungszahlung nicht für sich verwenden wollen, sondern hätte sie zur Gänze in ihre Hilfsprojekte investiert, so Ganzger. Ihre Unterstützung für benachteiligte Frauen und Kinder werde sie nun im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiter fortsetzen und sich darauf sowie auf ihre Ausbildung konzentrieren. Konkrete Pläne für Charityprojekte wurden nicht bekannt gegeben.

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