Nach "Eklat" in Büro

RFS will grünen ÖH-Vorsitzenden vor Gericht zerren

Steiermark
30.04.2011 14:23
Der Vorsitzende der Grazer Hochschülerschaft, Cengiz Kulac von den Grün-Alternativen Studenten (GRAS), sieht sich zurzeit heftigen Attacken des Rings Freiheitlicher Studenten (RFS) sowie der FPÖ ausgesetzt. Kulac hatte einem RFS-Mitglied die Aushändigung des Studierendenverzeichnisses verweigert - die Blauen toben und brachten nun sogar Anzeige wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch ein. Der grün-alternative ÖH-Leiter ist sich allerdings absolut keiner Schuld bewusst und rechtfertigt sich nachvollziehbar...

Gerald Esterer vom RFS hatte das Verzeichnis der Studentendaten laut FPÖ zwecks Wahlwerbung bei der Hochschülerschaft beantragt. Der ÖH-Vorsitzende dachte aber keineswegs daran, das Schreiben auszuhändigen. "Als RFS-Kandidat Gerald Esterer den persönlichen Kontakt zu Kulac suchte, versperrte dieser seine Bürotür von innen und verwehrte dem RFS-Mann den Zutritt", hieß es am Samstag seitens FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl. "Ich unterschreibe nichts für den RFS, egal ob dieser einen Anspruch hat oder nicht", soll Kulac laut Kickl bereits zuvor am Telefon gesagt haben.

FPÖ-Kickl: "Unwürdiges Verhalten"
Die FPÖ und der RFS sehen sich nun der Möglichkeit zur Wahlwerbung beraubt und stehen naturgemäß auf den Barrikaden: "Derartige Verhaltensweisen sind eines erwachsenen Menschen unwürdig. Die Studenten der Universität Graz, die sich von so jemandem zwangsvertreten lassen müssen, sind wahrlich zu bedauern", polterte Kickl, der im Übrigen die "Zwangsmitgliedschaft in der ÖH" überhaupt abgeschafft sehen will und die Hochschülerschaft als "demokratieunfähigen Kindergarten" bezeichnete.

RFS-Bundesvorsitzender Chlodwig Mölzer habe bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen Kulac eingebracht. Der RFS will zudem eine Wahlanfechtung vorbereiten und schadenersatzrechtlich vorgehen. Außerdem prüfe man weitere rechtliche Schritte.

ÖH-Kulac: "Datenschutz"
Cengiz Kulac selbst sieht die ganze Angelegenheit in einem völlig anderen Licht und konterte mit juristischer Logik: "Das HochschülerInnenschaftsgesetz sieht im § 10 Abs. 5 vor, dass das Studierendenverzeichnis den wahlwerbenden Gruppen und den zugelassenen KandidatInnen auf Antrag zur Verfügung zu stellen ist. Der RFS führt kein Mandat in der Universitätsvertretung der Universität Graz, und bis dato gab es keine Verlautbarung der dafür zuständigen Wahlkommission über die Zulassung des RFS als wahlwerbende Gruppe. Daher wäre eine Weitergabe der sensiblen Daten an den RFS zum jetzigen Zeitpunkt nicht rechtmäßig."

"Wir nehmen den Datenschutz und das Gesetz sehr ernst - es ist wichtig, dass die Weitergabe von Tausenden sensiblen Studierendendaten nur unter strengster Einhaltung der Gesetze erfolgt. Sobald der RFS offiziell als wahlwerbende Gruppe anerkannt ist, werden ihm bei Beantragung die Studierendendaten ausgefertigt", wies Kulac den Vorwurf des Amtsmissbrauchs entschieden zurück.

von Martin Kallinger

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