Jörg Haider geklagt

Lehrer darf “Fundamentalist” genannt werden

Kärnten
29.04.2011 16:17
Erneut sorgt ein Gerichtsurteil um einen muslimischen Religionslehrer in Kärnten für Diskussionsstoff. Der Sudanese war einst von Landeshauptmann Jörg Haider und seinem Pressesprecher Stefan Petzner (heute BZÖ-Abgeordneter, Anm.) als "Hassprediger" und "Fundamentalist" bezeichnet worden. Der Beschuldigte hatte daraufhin auf Unterlassung und Widerruf geklagt, blitzte damit jedoch in erster Instanz vor Gericht ab.

Der Religionslehrer lebt seit 1990 in Österreich und beschäftigt eit Jahren die Gerichte. Mit Jörg Haider stand er dereinst auf Kriegsfuß, weil ihm dieser die österreichische Staatsbürgerschaft verweigern wollte und weil er ihn einen "Hassprediger" genannt hatte. Dem Religionslehrer wurde damals vorgeworfen, Frauen den Handschlag zu verweigern und die Terroranschläge vom 11. September zu verherrlichen. Der Mann sei nicht integrationswillig und dürfe daher nicht eingebürgt werden, befand Haider.

Zeugen bestätigten Vorwürfe
Der Sudanese - er ist mittlerweile Österreicher - wollte diese Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen und klagte Haider und Pressesprecher Petzner gegen die Bezeichnung "Hassprediger" und "Fundamentalist". Nun aber befand das Gericht, dass der Mann, der in der Öffentlichkeit steht, sich derartige Bezeichnungen gefallen lassen müsse. Denn Zeugen hätten die gegen den Moslem erhobenen Vorwürfe bestätigt. Das Gerichtsurteil ist aber nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Lehrers hat dagegen Berufung eingelegt.

Immer wieder Gerichtsprozesse
Schon mehrmals hatte der Religionslehrer für Gerichtsprozesse und Behördenverfahren gesorgt. So fechtete er etwa die Ablehnung der österreichischen Staatsbürgerschaft gegen ihn an. Nach mehreren Anläufen bekam er im Jahre 2008 auch Recht. Der Verfassungsgerichtshof befand nämlich, dass der Vorwurf, der Mann würde Frauen den Handschlag verweigern, kein Hindernisgrund für die Staatsbürgerschaft sein könne. "Ich bin sehr glücklich über diese Entscheidung", sagte der Lehrer damals nach der Urteilsverkündigung.

Petzner zu 38.000-Euro-Strafe verurteilt
Zudem wurde Haiders Ex-Sprecher Stefan Petzner in dieser Causa wegen der Veröffentlichung von Amtsgeheimnissen zu einer Diversion von 38.000 Euro verurteilt. Petzner hatte im Jahre 2007 voreilig die Inhalte des negativen Staatsbürgerschafts-Bescheides an die Medien weitergegeben, noch ehe der muslimische Lehrer ihn selbst in Händen hielt. Das wurde als Amtsmissbrauch gewertet. Wie Petzner vor wenigen Wochen beim Gerichtsprozess behauptete, sei die Veröffentlichung auf Anordnung Jörg Haiders geschehen.

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