Ein 20-seitiges Dokument über die Skischaukel-Pläne hat der Alpenverein der Alpenschutzkommission CIPRA Österreich zur Überprüfung zugeschickt. Nun liegt das Ergebnis der Rechtsabteilung vor. "Sowohl eine Aufhebung des Naturschutzgebietes Warschenegg als auch der Bau von Liften bedeuten eine Verletzung der Alpenkonvention", erklärt Gerhard Liebl von der Rechtsservicestelle der CIPRA. Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz der Alpen.
"Der Vertrag kommt einem nationalen Gesetz gleich. Das Nichteinhalten wäre eine Rechtsverletzung und wird von den obersten Gerichtshöfen behandelt", betont Liebl. Dieses klare Statement sehen Alpenverein und Naturfreunde als Erfolg. "Wir wollen der Politik und den Betreibern signalisieren, dass weitere Planungen zur Skischaukel keinen Sinn machen. Die Umsetzung ist rechtswidrig", erklärt Herbert Jungwirth vom Alpenverein.
Seit zwei Jahren werden immer wieder Gerüchte über den Bau der Skischaukel laut. "Es gibt dazu kein Projekt. Zuerst wird das Tourismuskonzept für die Region entwickelt", betont Hinterstoder-Bergbahnen-Chef Helmut Holzinger.
Kronen Zeitung
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