Um den Betrieb im Tiroler Außerfern stand es gar nicht gut. Nach dem Konkurs führte der Masseverwalter das Gasthaus weiter. Doch die Einnahmen sollten natürlich der Masse zufließen, um damit die Gläubiger zu bedienen. Die Lebensgefährtin des Gastwirts, die als Kellnerin angestellt war, sich aber um vielerlei Dinge im Betrieb kümmerte, sollte das Geld dem Masseverwalter zukommen lassen.
12.000 Euro waren es im September 2010, die der Masseverwalter erwartete. Doch die Kellnerin stand mit leeren Händen da. Sie habe es überwiesen und es müsste bald am Konto eintreffen. Doch nichts geschah – und als dann der vom Gericht bestellte Anwalt ins Außerfern fuhr, hörte er eine neue Geschichte: Sie habe das Geld verloren. Anzeige habe sie aber nicht erstattet.
"Wollte doch Geld für den Betrieb gewinnen"
Diese Version des verlorenen Geldes behielt die 33-Jährige auch vor Gericht aufrecht. Doch sie gestand auch, dass sie immer wieder ins Casino nach Seefeld fuhr. "Ich wollte doch Geld für den Betrieb gewinnen", argumentierte die Angeklagte. Die 12.000 Euro habe sie wirklich verloren, beteuerte sie, gab aber zu, dass sie auch mit diesem Geld vorhatte, im Casino ihr Glück zu versuchen.
Dieser Vorsatz genügte dem Gericht: Richter Norbert Hofer verurteilte die 33-Jährige zu zwölf Monaten bedingter Haft und 1.440 Euro Geldstrafe. Die Frau nahm das Urteil, das aber noch nicht rechtskräftig ist, an.
von Stefan Ruef, Tiroler Krone
Symbolbild
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