Fünf-Jahres-Frist

Schlupfloch im Rechtssystem hilft Alkolenkern

Oberösterreich
26.04.2011 15:39
"Wie darf es so etwas denn überhaupt geben?" – Diese Frage hat die Menschen im Land ob der Enns nach dem Unfalldrama im Mühlviertel bewegt. Wo ein elfjähriger Bub bei der Alko-Fahrt seines Vaters starb. Und dies, obwohl dem Berufsfahrer schon mehrmals der Führerschein wegen Alkohol entzogen worden war.

Mit 1,8 Promille im Blut löste der 40-jährige Familienvater auf einem engen Güterweg das unfassbare Drama aus, bei dem sein elfjähriger Sohn ums Leben kam. Dessen Bruder kam wie durch ein Wunder leicht verletzt, der Alkolenker unverletzt davon.

"Wieso darf der nach Führerscheinentzügen überhaupt noch ans Steuer?" – das fragen sich viele. Kurz zur Vorgeschichte: Dem Bagger- und Kranfahrer wurde bereits zweimal die Lenkerberechtigung wegen Alkoholisierung entzogen. Mit einem ähnlich hohen Promille-Gehalt wie beim aktuellen Drama. Ein drittes Mal wurde der Mühlviertler erwischt, weil er trotz Führerscheinentzuges mit dem Auto unterwegs war.

Nach fünf Jahren "weiße Weste"
"Allgemein ist das natürlich schwer verständlich. Doch das Rechtssystem hat ein Schlupfloch für Alkolenker", erklärt ein Beamter. Wer fünf Jahre lang nach dem Entzug des rosa Scheines nicht betrunken am Steuer erwischt wird, hat wieder eine "weiße Weste" – wird jemand fünf Jahre und einen Tag nach seinem letzten Alko-Delikt als Promillelenker erwischt, fängt er wieder bei Null an.

Und dieser Fall trifft auch auf den Mühlviertler Todeslenker zu, seine beiden schweren Alk-Delikte lagen länger als fünf Jahre auseinander. "Es ist alles getilgt. So, als ob es die früheren Vorfälle nie gegeben hätte", so Polizeijurist Grufeneder.

Kronen Zeitung

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