Fall Cain

Verteidiger erhebt schriftlich Einwand gegen Gutachter

Vorarlberg
23.04.2011 15:26
Der Pflichtverteidiger des Tatverdächtigen im Fall Cain, Edgar Veith, hat seine Ablehnung des renommierten Gerichtspsychiaters Reinhard Haller als Gutachter in der Causa seines Mandanten mittlerweile nun auch schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch deponiert. Veith hatte sich bereits Anfang April - als Haller von der Staatsanwaltschaft mit der Erstellung von zwei Gutachten beauftragt wurde - gegen Haller ausgesprochen.

Haller soll als Sachverständiger die Zurechnungsfähigkeit des 26-jährigen Tatverdächtigen ebenso überprüfen wie jene der Mutter des Buben. Veith bezweifelt allerdings die Unabhängigkeit Hallers in dieser Angelegenheit, weil sich der Gerichtspsychiater bei einer Podiumsdiskussion bereits öffentlich zu dem Fall geäußert habe. Das berichtete ORF Radio Vorarlberg am Samstag.

Seines Erachtens nach könne er daher im Gerichtsverfahren nicht als unabhängig auftreten, so Veiths Haltung. Gegenüber dem Rundfunk stellte der Rechtsanwalt außerdem fest, dass schon das Gutachten Hallers zur Vernehmungsfähigkeit seines Mandanten nicht tragbar gewesen sei.

"Wesentliche Detailfragen nicht beantwortet"
Da Veith im Ende Februar an die Staatsanwaltschaft übermittelten Obduktionsbericht "wesentliche Detailfragen nicht beantwortet" sah, hat er in der Zwischenzeit zudem einen mehrseitigen Fragenkatalog an den medizinischen Gutachter Walter Rabl geschickt. An der Arbeit Rabls, der die Obduktion durchführte, zweifelt Veith aber nicht.

Kind zu Tode geprügelt
Der dreijährige Cain ist am 8. Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung tot aufgefunden worden, nachdem der 26-Jährige, der Lebensgefährte der Mutter, die Rettung alarmiert hatte. Das Kind soll von dem Mann zu Tode geprügelt worden sein. Der 26-Jährige, gegen den wegen Mordes ermittelt wird, sitzt in Untersuchungshaft. Gegen Cains Mutter, die zur Tatzeit bei der Arbeit war, sind Erhebungen wegen einer möglichen Verletzung ihrer Fürsorge- und Obhutpflichten im Gang.

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