Mit dem Urteil ersparte sich der 41-Jährige eine um 225.000 Euro höhere Strafe: In einem Strafbefehl hatte ihm das Gericht 50 Tagessätze zu 7.000 Euro auferlegt. Der Ex-Profi ging lediglich gegen die Höhe des Tagessatzes vor und erreichte, dass dieser deutlich auf 2.500 Euro reduziert wurde.
Luxus-Kleider nicht verzollt
Kahn nahm dem Urteil zufolge im Februar vergangenen Jahres am Flughafen den Ausgang für anmeldefreie Waren, obwohl sich in seinem Gepäck in Dubai gekaufte, noch zu verzollende Kleidungsstücke befanden. Bei einer Routinekontrolle entdeckte ein Zollbeamter dann, dass Kahn eine größere Anzahl unverzollter Kleidungsstücke bei sich hatte. Dabei handelte es sich um sieben Poloshirts, zehn T-Shirts, acht Pullover, neun Hemden, fünf Hosen, zwei Sakkos, eine Lederjacke und zwei Paar Manschettenknöpfe von Marken wie Adidas, Dolce&Gabbana oder Armani im Wert von insgesamt 6.687,90 Euro.
An Zoll und Einfuhrumsatzsteuer hätte der inzwischen als Fußball-Fernsehexperte tätige Kahn dafür 2.119,04 Euro zahlen müssen.
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