Täglich misshandelt

28-Jähriger bereitet Freundin Hölle auf Erden: 8 Jahre Haft

Tirol
21.04.2011 10:19
Es war der reine Horror, den die 21-jährige Innsbruckerin erlebt hat. Ständige brutale Misshandlungen aller Art waren fast an der Tagesordnung. Der Höhepunkt waren aber Vergewaltigungen trotz verletzten Unterleibes. Dafür muss der Täter jetzt für mehr als acht Jahre hinter Gitter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von Juni 2009 bis zur Inhaftierung des gebürtigen Steirers Rene L. (28) im Dezember 2010 erlebte seine 21-jährige Lebensgefährtin aus Innsbruck ein Martyrium, das seinesgleichen sucht. Dann hielt die junge Frau es nicht mehr aus und wandte sich trotz aller Drohungen an die Polizei und ließ den 28-Jährigen endlich gerichtlich wegweisen. Von da an wurde sie von ihrem Peiniger bis zu dessen Verhaftung auch noch gestalkt.

Vor Gericht gab der Angeklagte ziemlich ungerührt zu, seine Lebensgefährtin immer wieder geprügelt, beschimpft und auch bedroht, zu Hause eingesperrt und schließlich nach seiner Wegweisung auch noch gestalkt zu haben. Nur die Vergewaltigungen bestritt er hartnäckig bis zuletzt.

Klinische Atteste über Verletzungen
Doch die Aussagen der 21-Jährigen ließen bei dem Schöffensenat unter Richter Norbert Hofer keine Zweifel an der Richtigkeit der Anschuldigungen aufkommen. Klinische Atteste über die Verletzungen und die Aussagen mehrerer Zeugen ließen keinen Spielraum für die Interpretation ihrer Entstehung aufkommen.

Wie wenig Interesse die junge Frau hatte, ihren Peiniger zu Unrecht zu belasten, bewies ihre Aussage bei der gerichtlichen Befragung. So meinte sie auf die Frage, wann die Misshandlungen begonnen hatten: "Erst als ich mit dem Kind schwanger wurde." Als hier nachgehakt wurde, meinte sie nur: "Davor habe ich eigentlich nur ganz normale Ohrfeigen von Rene bekommen. Das war nicht so schlimm."

Faustschläge ins Gesicht
Unter Tränen berichtete sie aber dann von den Vergewaltigungen. Obwohl ihr Unterleib bei der Geburt erheblich verletzt worden war, machte sie ihr Lebensgefährte mit Faustschlägen ins Gesicht zum Geschlechtsverkehr gefügig.

Nach kurzer Beratung verkündete Richter Hofer das Urteil: Sechseinhalb Jahre Haft plus weitere 18 Monate aus einer bedingten Haftentlassung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Anwalt von Rene L. nach kurzer Beratung mit seinem Mandanten die Berufung gegen die Höhe der Strafe ankündigte.

von Werner Kriess, Tiroler Krone
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