Die von Elisabeth Juschitz, der zuständigen Richterin, unterschriebene Aufforderung zum Haftantritt wird Andrea Herberstein demnächst per Post zugestellt. Danach müsste sie sich innerhalb eines Monats in der Justizanstalt Graz-Jakomini einfinden, um acht Monate abzusitzen.
Auch Fußfessel käme infrage
Schon jetzt ist davon auszugehen, dass Andrea Herbersteins Anwalt Peter Bartl (im Bildhintergrund) - er befindet sich derzeit im Ausland - Anträge gegen die Haft einbringen wird. Unter anderem könnte er auf Strafmilderung plädieren, was angesichts einer weiteren Deckung des verursachten Schadens durchaus möglich wäre. Es bestünde auch die Möglichkeit, um Strafaufschub oder Vollzugsunfähigkeit anzusuchen. Letzteres würde aber nur funktionieren, wenn ein gerichtsmedizinisches Gutachten eine schwere Erkrankung feststellt. Weil die Strafe unter zwölf Monaten liegt, käme auch eine Fußfessel infrage.
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